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Portal 21 Portugal

Pflichtversicherung

Einige Dienstleister aus Portugal sind dazu verpflichtet, sich gegen Schäden auf Grund von Fehlern bei der Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeit mit einer Berufshaftpflichtversicherung zu versichern.

Dies gilt unter anderem für portugiesische Rechtsanwälte (vgl. Artikel 104 des Gesetzes Nr. 145/2015 vom 9.9.2005 (Estatuto da ordem dos advogados)). 

Zahlreiche im Baubereich tätige Dienstleister, beispielsweise solche im Bereich der Planung, Bauüberwachung oder im Projektmanagement, müssen sich in Portugal auf Grund des Artikel 24 des portugiesischen Gesetzes Nr. 31/2009 vom 3.7.2009 (Lei n.° 31/2009) mit einer Berufshaftpflichtversicherung absichern.

Überdies sind beispielsweise portugiesische Reisebüros auf Grund des Gesetzesdekret Nr. 61/2011 vom 6.5.2011 (Decreto-Lei n.° 61/2011) zum Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung verpflichtet.

Zahlreiche weitere pflichtig zu versichernden Aktivitäten listet die portugiesische Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Pensionsfonds auf. Weitere Informationen zu diesem Komplex bietet diese Seite des portugiesischen einheitlichen Ansprechpartners.

Informationen zur portugiesischen Sozialversicherung (segurança social) befinden sich auf der Internetseite der Sozialversicherung. Hier können auch die geltenden Gesetze eingesehen werden.

Germany Trade & Invest (Stand: September 2023)

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