Portal 21 Portugal
Gewerblicher Rechtsschutz
17.11.2023
Rechtsgrundlage des gewerblichen Rechtsschutzes in Portugal ist das mit der Gesetzesverordnung Nr. 110/2018 erlassene portugiesische Gesetzbuch zum gewerblichen Rechtsschutz (Código da Propriedade Industrial).
Patente/Gebrauchsmuster
Patente (patente) sind in den Artikeln 50 ff. Código da Propiedade Industrial geregelt. Für die Erlangung eines Patentes ist eine in portugiesischer Sprache gefasste Anmeldung einzureichen (Artikel 61 Código da Propiedade Industrial). Die Anmeldung ist an das Nationale Institut für gewerbliches Eigentum (Instituto Nacional da Propriedade Industrial - abgekürzt: INPI) zu richten. Die Anmeldung eines Patentes kann über die Internetseite des INPI auch online erfolgen. Hier besteht außerdem die Möglichkeit, nach bereits bestehenden Patenten zu suchen. Die Schutzdauer beträgt in der Regel 20 Jahre (Artikel 100 Código da Propiedade Industrial).
Ausführungen zum europäischen Patent finden sich in den Artikeln 77 ff. Código da Propiedade Industrial. Ausführliche Informationen zum Europäischen Patent bietet auch die Internetseite des Europäischen Patentamtes (kurz: EPO).
Gebrauchsmuster (modelos de utilidade) sind in den Artikeln 119 ff. Código da Propiedade Industrial geregelt. Sie können wie Patente in portugiesischer Sprache beim INPI schriftlich oder online angemeldet werden (Artikel 126 Código da Propiedade Industrial). Die Schutzdauer beträgt grundsätzlich 6 Jahre ab dem Datum der Anmeldung des Gebrauchsmusters (mit Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu insgesamt 10 Jahre) (Artikel 142 Código da Propiedade Industrial).
Marken/Warenzeichen
Die Vorschriften über Marken (marcas) befinden sich in Artikel 208 ff. Código da Propiedade Industrial. Erforderlich ist ein Antrag in portugiesischer Sprache an das INPI (Artikel 222 Código da Propiedade Industrial). Die Anmeldung kann online über die Internetseite des INPI erfolgen. Hier kann auch nach bereits bestehenden Marken recherchiert werden. Die Schutzdauer für Marken beträgt 10 Jahre und kann unbegrenzt jeweils für weitere 10 Jahre verlängert werden (Artikel 247 Código da Propiedade Industrial).
Vorschriften zur Registrierung von Unionsmarken (marca da União Europeia) finden sich in Artikel 239 Código da Propiedade Industrial, zur Registrierung von internationalen Marken in den Artikeln 240 ff. Código da Propiedade Industrial. Ausführliche Informationen zur Unionsmarke findet man auf der Internetseite des EUIPO.
Geschmacksmuster
Geschmacksmuster (desenhos ou modelos) sind in den Artikeln 173 ff. Código da Propiedade Industrial geregelt. Auch hier ist ein Antrag in portugiesischer Sprache an das INPI erforderlich (Artikel 183 ff. Código da Propiedade Industrial). Der Antrag kann online über die Internetseite des INPI erfolgen. Hier kann auch nach bereits vergebenen Geschmacksmustern recherchiert werden. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre ab dem Datum der Anmeldung des Geschmacksmusters in das Register und kann jeweils um fünf Jahre verlängert werden (Artikel 195 Código da Propiedade Industrial).
Germany Trade & Invest (Stand: November 2023)