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Pflichtversicherung

Germany Trade & Invest (Stand: 07.06.2016)

Für einige Dienstleister ist in Rumänien gesetzlich die Pflicht vorgegeben, sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung gegen Schäden aus fehlerhafter Dienstleistungserbringung zu versichern.

Informationen zur Haftpflichtversicherung für Bauingenieure in Rumänien sind auf der Internetseite der Rumänischen Union der Bauingenieursverbände (Asociaţia Generală a Inginerilor din România) verfügbar. Es gibt bis zu acht Haftungsstufen, die von 10.000 Euro (Haftungsstufe I) bis zu 1.500.000 Euro (Haftungsstufe VIII) reichen. Es besteht in Rumänien allerdings keine grundsätzliche Verpflichtung für Bauingenieure zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Die Pflicht zum Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung trifft allerdings die beratenden Berufsgruppen Rumäniens, die in der Asociaţia Naţională a Evaluatorilor din România organisiert sind.
Der Berufsverband ANEVAR vermittelt dabei ihren Mitgliedern eine Versicherung (ASIGURAREA DE RĂSPUNDERE CIVILĂ PROFESIONALĂ), um die beruflichen Risiken abzufedern. Die Versicherungssumme beträgt dabei zwischen 10.000 Euro und 500.000 Euro und unterteilt sich in insgesamt sechs Haftungsstufen.

Mit der Versicherungssumme können nicht nur anwaltliche Tätigkeit abgedeckt werden, sondern auch Tätigkeiten der:

  • Wirtschaftsprüfung (Expert contabil),

  • Finanzcontrollings (Auditor financiar),

  • Insolvenzverwaltung (Practician in insolventa) sowie die der

  • Steuerberatung (Consultant fiscal).

Zudem besteht in Rumänien für Rechtsanwälte die gesetzliche Pflicht, sich gegen Vermögensschäden im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung zu versichern. Rechtsgrundlage hierfür ist zunächst Artikel 40 des Gesetzes über die Organisation und Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (englische Übersetzung), der die Versicherungspflicht festschreibt.

Die Einzelheiten regelt dann Artikel 218 des sog. Berufsstatuts der rumänischen Rechtsanwälte (französische Übersetzung). Die Haftungsbeträge sind dabei jedoch äußerst gering:

  • 3.000 Euro Mindestdeckungssumme für Junior-Rechtsanwälte

  • 6.000 Euro Mindestdeckungssumme für reguläre Rechtsanwälte

Die Versicherung ist bis zum 15. Dezember eines Kalenderjahres abzuschließen und sodann jährlich zu erneuern; die Urkunde über die Versicherungspolice ist bei der Rechtsanwaltskammer zu hinterlegen, und zwar bis zum 28. Dezember eines jeden Kalenderjahres.

Germany Trade & Invest (Stand: 07.06.2016)

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