Portal 21 Schweden
Eilverfahren
01.12.2022
Auch in Schweden können die Gerichte Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes treffen, beispielsweise eine einstweilige Verfügung in Bezug auf die Vornahme oder Nichtvornahme bestimmter Handlungen.
Auch eine einstweilige Beschlagnahme (dinglicher Arrest) zur Sicherung bestimmter Rechte (etwa des Eigentums) ist möglich.
Notwendig für diese Maßnahmen ist unter anderem, dass ein Anspruch des Gläubigers wahrscheinlich besteht und dass die Gefahr der Vereitelung des Anspruchs durch den Schuldner gegeben ist, wenn ein ordentliches Gerichtsurteil abgewartet wird. Auch muss beispielsweise in der Regel durch den Gläubiger Sicherheit geleistet werden.
Die gesetzliche Grundlage für diese Sicherungsmaßnahmen bildet insbesondere das Kapitel 15 der schwedischen Prozessordnung (Rättegångsbalk - SFS 1942:740).
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