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Slowenien - Gerichts-/Anwaltsgebühren
16.04.2018
Germany Trade & Invest (Stand: 16.04.2018)
Gerichts- und Anwaltsgebühren werden in Slowenien nach dem sogenannten Streitwert (Vrednost zahtevka) bestimmt. Dies bedeutet, dass der Wert der eingeklagten Forderung oder Sache die Kalkulationsbasis für die Gebühren darstellt.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich unter anderem im zwölften Kapitel (Artikel 151 folgende) der slowenischen Zivilprozessordnung (Zakon o pravdnem postopku).
Eine Übersicht über die in Slowenien anfallenden Gerichtsgebühren (Sodna taksa) steht auf den Internetseiten der slowenischen Justiz zur Verfügung (auf Slowenisch).
Die Anwaltsgebühren (Odvetniške nagrade in izdatki) ergeben sich aus dem zum 1.1.2009 in Kraft getretenen Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwälten (Zakon o odvetniški tarifi).
Dort finden sich die einschlägigen Vorgaben insbesondere:
- in den Artikeln 12 und 36 sowie in den beiden Anhängen
- Anhang 1 Gebührentabelle - Tarifa;
- Anhang 2 Gebührentabelle für den Faktor 1,0 - Priloga: Višina nagrad s količnikom 1,0).
Germany Trade & Invest (Stand: 16.04.2018)