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Portal 21 Zypern

Gewährleistungsrecht

Nach zyprischem Recht stehen den Vertragsparteien verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, insbesondere der Anspruch auf Vertragserfüllung (specific performance, § 76 des Contract Law Cap. 149), der Beendigung des Vertrages und Schadensersatz (§§ 73 ff des Contract Law).

Die Gewährleistung des zyprischen Rechts bei Verträgen unter Unternehmern ist von der englischen Rechtstradition beeinflusst.

Daher unterscheidet man auch in Zypern zwischen warranties und conditions.

Eine condition ist eine Vertragsbestimmung, die so wichtig ist, dass sie zu den "Wurzeln des Vertrages" (root of the contract) gehört. Die Nichtbeachtung einer solchen Bedingung berechtigt den Käufer häufig nicht nur zu Schadensersatz, sondern zusätzlich zum Rücktritt vom Vertrag.

Eine warranty ist hingegen in Zypern eine Vertragsregelung, die ebenfalls erfüllt werden muss, bei deren Verletzung der Käufer allerdings normalerweise zu Schadensersatzansprüchen, nicht hingegen zur Rückgängigmachung des gesamten Vertrages berechtigt ist.

Auch dazwischenliegende Bedingungen (intermediate terms) kennt das zyprische Recht, die je nach individuellem Vertrag als warranty oder condition angesehen werden.

Viel hängt in diesem Bereich von der einzelvertraglichen Gestaltung ab.

Germany Trade & Invest (Stand: Februar 2024)

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