Portal 21 Zypern
Bagatellsachen
14.03.2024
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und zyprischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 5.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. Dieses steht Dienstleistern bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zum Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der Ausführung.
Das durch Formblätter standardisierte Verfahren gibt es erst seit dem 01.01.2009, es wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 geschaffen. Das Verfahren wird regelmäßig schriftlich durchgeführt; eine mündliche Verhandlung findet nur auf Antrag einer Partei statt oder wenn das Gericht diese für erforderlich hält. Auch dieses Verfahren hat den Vorteil, dass es in anderen EU-Mitgliedstaaten ohne Vollstreckbarerklärung vollstreckt werden kann.
Überdies kann die Anerkennung des Urteils in anderen Mitgliedstaaten nicht angefochten werden. Auch kann – ungeachtet möglicher Rechtsmittel – keine Sicherheitsleistung verlangt werden.
Zuständige Gerichte in Zypern und Formblätter können im Webauftritt des Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen abgerufen werden. Weiterführende Informationen zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen sind auf dem EU-Portal mit Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung zu finden.
Germany Trade & Invest (Stand: März 2024)