Portal 21 Zypern
Gerichts-/Anwaltsgebühren
14.03.2024
Die Entscheidung, wer bei einem Zivilrechtsstreit die Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hat, liegt in Zypern im Ermessen des Gerichts. In der Regel erlegt es der unterlegenen Prozesspartei die Kosten auf. Der Richter kann jedoch beispielsweise auch beide Parteien zur alleinigen Tragung ihrer jeweiligen Kosten verurteilen. Weitere Details hierzu in section 59 der Civil Procedure Rules.
Nach einer europarechtlichen Prüfung einiger Aspekte des zyprischen Anwaltsgebührenrechts befindet sich dieses derzeit im Umbruch.
Ist keine Honorarvereinbarung getroffen, müssen zyprische Anwälte nach Section 26 der Standes-Verhaltensregeln der zyprischen Rechtsanwaltskammer (Code of Conduct) unter anderem Kriterien wie die aufgewendete Zeit, die Schwierigkeit des Falls, den Streitwert und die finanzielle Situation des Mandanten bei der Festlegung ihres Honorars berücksichtigen. Möglich ist ebenfalls die Vereinbarung einer Honorierung nur für den Erfolgsfall („contingency fee“).
Eine auf der Grundlage von Section 24 des Advocates Law (Chapter 2) erlassene Regelung zu Mindestgebühren für Anwälte ist nicht mehr in Kraft.
Germany Trade & Invest (Stand: März 2024)