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Zollbericht USA Antidumping, Antisubvention

Änderung bei Antidumpingzöllen auf Aluminiumbleche in den USA

Das Handelsministerium hat die Antidumpingverordnung zu Aluminiumblechen aus Deutschland überprüft und endgültige Ergebnisse veröffentlicht.

Von Susanne Scholl | Bonn

Das Handelsministerium hat das Antidumpingverfahren gegen Aluminiumbleche gängiger Legierungen aus Deutschland überprüft (administrative review). Betroffen sind verschiedene Produkte der HS-Unterpositionen 7606 11, 7606 12, 7606 91, 7606 92 und 7607 11. Im Fokus der Verwaltungsüberprüfung stehen die drei deutschen Hersteller Novelis Deutschland GmbH, Speira GmbH und Constellium Rolled Products Singen GmbH & Co. KG. Die Überprüfung umfasste Einfuhren während des Zeitraumes von 15. Oktober 2020 bis zum 31. März 2022. 

Als endgültiges Ergebnis hat das Ministerium nun mitgeteilt, dass die drei deutschen Hersteller während dieses Zeitraumes Aluminiumbleche zu künstlich verbilligten Preisen in die USA verkauft hatten. Die durchschnittlichen Dumpingspannen betragen für diese Unternehmen nun 16,42 Prozent, 16,69 Prozent und 16,51 Prozent. 

Die neue Anweisung gilt seit November 2023 

US-Importeure sind daher seit dem 13. November 2023 angewiesen, für alle Einfuhren von Aluminiumblechen der drei betroffenen Hersteller entsprechend hohe Bareinlagen zu leisten beziehungsweise Antidumpingzölle zu zahlen. 

Die Antidumping-Verordnung auf Aluminiumbleche gängiger Legierungen aus Deutschland ist seit dem 27. April 2021 in Kraft. Für alle anderen nicht von der Verwaltungsüberprüfung betroffenen Unternehmen (all others) gilt derzeit weiterhin der im April 2021 festgelegte Antidumpingzoll von 49,4 Prozent. 

Das Handelsministerium kann auf Anfrage eines US-Importeurs, ausländischer Hersteller oder anderer interessierter Parteien grundsätzlich einmal jährlich eine Verwaltungsüberprüfung laufender Antidumpingverordnungen anstoßen. 

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