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Zollbericht USA Antidumping, Antisubvention

Endgültige Antidumping-Entscheidung zu Melamin aus Deutschland

Die International Trade Administration des Handelsministeriums hat endgültige Entscheidungen im Antidumping- und Ausgleichszollverfahren auf Melamin aus Deutschland erlassen. 

Von Susanne Scholl | Bonn

Die International Trade Administration des Handelsministeriums (ITA) hat am 3. Dezember 2024 eine endgültige Entscheidung im Antidumpingverfahren zu Melamin der Zolltarifnummer 2933 61 aus Deutschland veröffentlicht. Eine vorläufige Entscheidung war bereits vorausgegangen.

Die von der ITA ermittelten endgültigen Dumpingmargen betragen für ein deutsches Unternehmen 218,73 Prozent und für alle anderen von dem Verfahren betroffenen Unternehmen 179,24 Prozent. 

Weitere von dem Verfahren betroffene Länder sind Japan, die Niederlande, Katar und Trinidad und Tobago. 

Gleichzeitig hat die ITA endgültige Entscheidungen im Ausgleichszollverfahren zu Melamin aus Deutschland, Qatar sowie Trinidad und Tobago erlassen. Die endgültige Ausgleichszollmarge für deutsche Unternehmen beträgt 29,72 Prozent.

In beiden Verfahren leisten betroffene US-Einführer bereits Barsicherheiten an die Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP).

Entscheidung der International Trade Commission steht noch aus

Im nächsten Schritt wird nun die ebenfalls an dem Verfahren beteiligte International Trade Commission (ITC) innerhalb von 45 Tagen bis zum 16. Januar 2025 ihre endgültige Entscheidung im Antidumpingzollverfahren bekanntgeben. 

Fällt diese Entscheidung negativ aus, wird das Verfahren eingestellt. Die CBP wird dann alle bis dahin bereits von Einführern geleisteten Barsicherheiten erstatten und keine Antidumpingzölle mehr erheben. Sollte die ITC jedoch feststellen, dass eine bedeutende Schädigung oder die Gefahr einer bedeutenden Schädigung der US-Wirtschaft besteht, wird das Handelsministerium einen Antidumpingzollbeschluss erlassen und die CBP endgültig anweisen, Antidumpingzölle auf alle Einfuhren von Melamin aus den betroffenen Ländern zu erheben. 

Gleiches gilt für den weiteren Verlauf des Ausgleichszollverfahrens. 

Aktuelle Informationen zu Antidumpingverfahren der Europäischen Union finden Sie auf unserer Internetseite in der Rubrik "EU Customs and Trade News". 

Weitere Informationen:

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