Zollbericht USA Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Rechtsgrundlagen der Zollverfahren, Zollbehörde
Unternehmen, die Waren in die USA importieren, müssen sich bei der Zollbehörde registrieren. Im Regelfall nutzen Importeure für die Einfuhrabfertigung einen Zollagenten.
27.11.2024
Von Susanne Scholl | Bonn
Die Zollvorschriften der USA sind in Abschnitt 19 des United States Code (U.S. Code) niedergelegt. Der größte Teil dieser Vorschriften findet sich in Abschnitt 19 der Vorschriftensammlung "Code of Federal Regulations" (19 CFR - "Customs Duties"). Die für die Vorschriften des Abschnittes 19 zuständigen Behörden sind
- die zum Ministerium für Heimatschutz (Department of Homeland Security DHS) gehörige Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection (CBP),
- die Einwanderungsbehörde U.S. Immigration and Customs Enforcement (ebenfalls dem DHS unterstellt),
- das Schatzamt (Department of the Treasury),
- die US-Handelskommission (United States International Trade Commission - ITC) und
- die dem Handelsministerium (U.S. Department of Commerce) unterstellte International Trade Administration (ITA).
Zu den für die Überwachung von Wareneinfuhren zuständigen Partnerbehörden der CBP zählen unter anderem die Behörde für die Überwachung von Nahrungsmitteln und Arzneimitteln (U.S. Food and Drug Administration - FDA) und die Umweltbehörde (United States Environmental Protection Agency - EPA).
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