Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
Stahl aus Mexiko, Zölle auf Produkte aus Russland, Belarus
Die USA haben strengere Nachweispflichten für Stahl und Aluminium aus Mexiko eingeführt. Für Produkte aus Russland gelten erhöhte Zölle.
27.11.2024
Von Susanne Scholl | Bonn
Präsident Joe Biden gab mit zwei Proklamationen vom 10. Juli 2024 strengere Ursprungsnachweispflichten für in Mexiko gefertigte und von dort in die USA eingeführte Produkte aus Stahl und Aluminium bekannt. Damit wollen die USA und Mexiko China und weitere Länder daran hindern, in den USA seit März 2018 erhobene zusätzliche Zölle gemäß Abschnitt 232 des "Trade Expansion Act of 1962" zum Schutz der nationalen Sicherheit zu umgehen. Die Vorschriften gelten seit dem 10. Juli 2024 und umfassen entsprechende Änderungen des US-Zolltarifs in Kapitel 99.
Importeure, die in Mexiko gefertigte Stahlprodukte aus Mexiko in die USA einführen, müssen seither mit einem Analysezertifikat nachweisen, dass der Stahl, aus dem die Produkte gefertigt sind, in Mexiko, Kanada oder den Vereinigten Staaten geschmolzen und gegossen wurde (Proclamation 10783 vom 10. Juli 2024). Ansonsten erhebt die US- Zollbehörde neben dem regulären Einfuhrzoll den zusätzlichen Zoll von 25 Prozent gemäß Abschnitt 232 des Trade Expansion Act of 1962.
Bestehende Schutzzölle für Aluminium aus Russland gelten weiter
Eine ähnliche "Schmelz und Guss"-Anforderung gilt seit dem 10. Juli 2024 auch für Aluminiumprodukte und -derivate, die in Mexiko hergestellt und aus Mexiko in die USA eingeführt werden (Proclamation 10782 vom 10. Juli 2024). Hier müssen Importeure nachweisen, dass diese kein Primäraluminium enthalten beziehungsweise dass das primäre Schmelzland, sekundäre Primärschmelzland, Sekundärschmelzland oder Land des letzten Gusses nicht China, Russland, Belarus oder der Iran sind. Ansonsten gilt neben dem regulären Einfuhrzoll auch der zusätzliche Zoll von zehn Prozent gemäß Abschnitt 232 des Trade Expansion Act.
Für in Russland oder aus russischen Vorprodukten gefertigte Aluminiumerzeugnisse erhöhte Präsident Biden bereits im März beziehungsweise April 2023 den zusätzlichen Zoll auf 200 Prozent (Proklamation 10522 vom 24. Februar 2023). Dieser bleibt zunächst bestehen und gilt anstelle der Vorgabe der Proklamation 10782.
Weitere Details und zügige Umsetzung durch US-Zollbehörde
Die Zollbehörde Customs and Border Protection ist nun angewiesen, die Vorschriften von Juli 2024 zügig umzusetzen. Details zu Form und Inhalt der geforderten Zertifikate wird die Behörde noch bekanntgeben.
Die verschärfende Maßnahme erfolgt auf Druck des Kongresses und von Vertretern der US-Stahl- und Aluminiumindustrie. Die Kapazitätsauslastung inländischer Aluminiumhersteller hatte schon länger unterhalb der empfohlenen Zielvorgaben von 80 Prozent gelegen. Gleichzeitig waren Importe von Aluminiumprodukten aus Mexiko im Vergleich zu den Jahren davor signifikant angestiegen. Zahlreiche Sendungen konnten dabei beispielsweise nach China zurückverfolgt werden. Mitglieder des Kongresses und Vertreter der Stahl- und Aluminiumindustrie hatten daher darauf bestanden, dass die Biden-Regierung etwas gegen diese Entwicklung unternehmen müsse.
Ursprünglich hatten sich die USA im Jahr 2018 beziehungsweise 2019 mit Mexiko auf alternative Maßnahmen geeinigt, um Einfuhren von Aluminium aus Mexiko auf gleichbleibendem Niveau zu halten. In Mexiko hergestellte Stahl- und Aluminiumprodukte waren daher bislang von den zusätzlichen Zöllen befreit. Dies lag unter anderem in der Mitgliedschaft des Landes im United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) begründet.
Weitere Informationen:
Zollerhöhungen für Produkte aus Russland und Belarus
Wegen des Ukraine-Krieges erhöhten die USA im April 2022 für alle Produkte mit Ursprung in Russland und Belarus die Einfuhrzölle auf bis zu 105 Prozent und setzten so die "normalen Handelsbeziehungen" aus.
Für Produkte mit Ursprung aus Russland und Belarus gelten seither die Einfuhrzölle in Spalte 2 des US-Zolltarifs. Diese sind erheblich höher als die im Regelfall für WTO-Mitglieder geltenden Zölle der Spalte 1 (General). Die Zölle der Spalte 2 können in einigen Fällen 35, 45, 65, 70 Prozent, in Einzelfällen bis zu 105 Prozent betragen.
Dies ist im "Suspending Normal Trade Relations with Russia and Belarus Act" festgeschrieben, den Präsident Joe Biden am 25. März 2022 unterzeichnet hatte. Das Gesetz war am 28. März 2022 in Kraft getreten. Die Zollerhöhungen gelten seit dem 9. April 2022 beziehungsweise dem 1. April 2023.
Russland und Belarus haben Meistbegünstigungsstatus verloren
Mit der Einstufung in Spalte 2 des Zolltarifs entzogen die USA Russland und Belarus den für WTO-Mitglieder und weitere Staaten geltenden Meistbegünstigungsstatus. Dieser Status bedeutet, dass ein Vorteil, den ein WTO-Mitglied einem anderen Mitglied gewährt, auch allen anderen WTO-Mitgliedern gewährt werden muss. Die USA bezeichnen den Meistbegünstigungsstatus in ihrer Gesetzgebung als "Permanent Normal Trade Relations status" (PNTR). Die Auswirkungen sind aber trotz der unterschiedlichen Bezeichnungen identisch.
Die USA hatten den "PNTR" Status in der Vergangenheit auch Belarus gewährt, obwohl das Land noch nicht WTO-Mitglied war, sondern sich erst im Beitrittsprozess zur WTO befand. Diese Verfahrensweise geht auf eine durch den US-Präsidenten gewährte Ausnahmeregelung zur US-Gesetzgebung zurück.