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Zollbericht USA Einfuhrverbote und Beschränkungen

Überblick über die Voraussetzungen für den Marktzugang

Besondere Marktzugangsvoraussetzungen bestehen für zahlreiche Waren, darunter Nahrungsmittel, Arzneimittel, medizinische Geräte, chemische Produkte, Gefahrstoffe und Spielzeug.

Von Susanne Scholl | Bonn

Für die Überwachung der Vorschriften sind unterschiedliche Bundesbehörden verantwortlich. Hierzu zählen die Lebensmittel- und Arzneimittelüberwachungsbehörde Food and Drug Administration (FDA) und die Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA). Die Vorschriften gelten sowohl für inländische Produkte als auch bei der Einfuhr ausländischer Waren. Werden sie nicht beachtet, ist eine Einfuhr in das Zollgebiet beziehungsweise ein Verkauf betroffener Produkte in den USA nicht möglich.

Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über einige wichtige Einfuhrbeschränkungen:

  • Kraftfahrzeuge müssen den U.S. Emissionsvorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen (zuständige Behörden: Environmental Protection Agency (EPA) sowie National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA). Die Einfuhr beziehungsweise Umrüstung der Kraftfahrzeuge gemäß den US-Standards muss ein bei der EPA registrierter Importeur (Independent Commercial Importer - ICI) beziehungsweise ein bei der NHTSA registrierter Importeur (registered importer - RI) vornehmen. Ein ICI hat im Regelfall ein Konformitätszertifikat für einen bestimmten Fahrzeugtyp.
  • Für Maschinen gelten US-Arbeitssicherheitsstandards und zahlreiche technische Normen.
  • Für Wildtiere und -pflanzen sowie Erzeugnisse daraus ist eine Einfuhrgenehmigung notwendig. Auch sind phytosantiäre beziehungsweise veterinäre Zertifikate vorzulegen. 
  • Für kommerzielle Nahrungsmittelsendungen gelten Voranmeldepflichten (prior notice), Registrierungsvorschriften und umfangreiche Etikettierungsvorschriften. Zuständig ist die Food and Drug Administration. Über die gegenseitige Anerkennung von Regulierungsvorschriften im Handel mit Muscheln haben wir berichtet
  • Die Einfuhr von alkoholischen Getränken kann nur ein Importeur vornehmen, der im Besitz einer Einfuhrgenehmigung (Federal Basic Importer´s Permit) des Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau (TTB) und als zugelassener Importeur registriert ist (Alcohol Dealer Registration). Überdies sind bei alkoholischen Getränken umfangreiche Kennzeichnungspflichten zu beachten. Die Kennzeichnung muss von dem TTB zertifiziert werden (Certificate of Label Approval - COLA).
  • Arzneimittel (auch Tierarzneimittel), kosmetische Produkte und medizinische Geräte unterliegen komplexen Etikettierungs-, Zulassungs- und Registrierungsvorschriften. Zuständige Behörde für die Überwachung der Vorschriften ist die Food and Drug Administration. Die Vorschriften beinhaltet Titel 21 des Code of Federal Regulations (Bestimmungen der Food and Drug Administration).
  • Bei Spielzeug und zahlreichen Konsumprodukten müssen Hersteller die Konformität mit den Sicherheitsstandards, Verbotsregeln und Verordnungen des "Consumer Product Safety Improvement Act" (CPSIA) und ähnlichen Produktsicherheitsgesetzen nachweisen.
  • Elektronische Geräte, die Strahlungen abgeben (zum Beispiel Mikrowellenöfen), unterliegen den Bestimmungen des "Radiation Control for Health and Safety Act of 1968". Hersteller dieser Produkte müssen einer Berichtspflicht hinsichtlich der Sicherheitsstandards nachkommen, denen die Produkte unterliegen und dafür Sorge tragen, dass diese Standards eingehalten werden. Zuständige Überwachungsbehörde ist die FDA, Center for Devices and Radiological Health. Die Konformität mit den Standards ist gegenüber der FDA in Form einer Konformitätserklärung (certification) offenzulegen.
  • Für Textilprodukte gelten Etikettierungsvorschriften. Überdies muss anlässlich der Einfuhrabfertigung gemäß 19 CFR §102.23 ein mehrstelliger Manufacturer Identification Code ("MID") zur Identifikation des Originalherstellers in die USA weitergegeben werden, der sich aus Angaben zum Firmennamen und der Adresse des Herstellers zusammensetzt.
  • Chemikalien und gefährliche Stoffe unterliegen den Vorschriften des Gesetzes über gefährliche Stoffe (Toxic Substances Control Act - TSCA) und dem am 22. Juni 2016 in Kraft getretenen "The Frank R. Lautenberg Chemical Safety for the 21st Century Act" zur Chemikaliensicherheit, der den TSCA reformiert. Neue (noch nicht im US-Inventar für gefährliche Stoffe eingetragene) Substanzen müssen spätestens 90 Tage vor Beginn der Herstellung bzw. der Einfuhr bei der EPA angemeldet werden (pre-manufacture notice).
  • Waffen, Munition, Sprengstoffe: Importeure benötigen eine Einfuhrlizenz (permit for importation) des Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (ATF). Importeure von auf der "U.S. Munitions Import List" gelisteten Waffen, Teilen von Waffen und Munition müssen sich bei dem ATF registrieren.

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