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Zollbericht USA Einfuhrverbote

US-Zollbehörde und Heimatschutzministerium bekämpfen Zwangsarbeit

Die US-Zollbehörde hält Produkte, die im Verdacht stehen, in Zwangsarbeit hergestellt zu sein, an der Zollgrenze fest. Auch deutsche Unternehmen können davon betroffen sein.

Von Susanne Scholl | Bonn

Die Zollbehörde Customs and Border Protection hält Produkte zunächst mit sogenannten "Withhold Release Orders" (WRO) zurück, wenn der Verdacht besteht, dass diese durch Zwangsarbeiter hergestellt sind. Bestätigt sich nach eingehender Untersuchung der Verdacht ("Finding"), beschlagnahmt die CBP die betroffenen Produkte beziehungsweise verbietet deren Einfuhr. Häufig betrifft dies Erzeugnisse, die in der Autonomen Region Xinjiang in China von den dort lebenden Uiguren hergestellt wurden. Die US-Regierung wirft der chinesischen Regierung in dieser Region Verstöße gegen die Menschenrechte gegenüber dieser ethnischen, religiösen Minderheit vor.

Zu den von WRO betroffenen Erzeugnissen aus China zählten in den letzten drei Jahren zum Beispiel Nahrungsmittel wie Tomaten und Tee, Produkte aus Baumwolle, Computerteile und Rohrverschraubungen aus verformbarem Eisen.  

Weitere in den letzten drei Jahren von "Withold Release Orders" und "Findings" betroffene Produkte stammten unter anderem aus der Dominikanischen Republik, Indien, Malaysia und Mexiko. 

Das Ministerium für Arbeit (U.S. Department of Labor) hat im September 2022 eine Liste der Produkte veröffentlicht, die durch Kinderarbeit oder Zwangsarbeit hergestellt wurden. 

Importeure müssen Zulässigkeit von Sendungen nachweisen 

Die CBP informiert auf ihrer Internetseite ausführlich über ihre Vorgehensweise zur Bekämpfung der Zwangsarbeit in US-Lieferketten. US-Importeure betroffener Waren haben die Möglichkeit, unter Verdacht stehende Produkte wieder auszuführen oder innerhalb von drei Monaten einen Nachweis der Zulässigkeit vorzulegen. Die Zulässigkeit ist in Form eines durch den ausländischen Verkäufer unterschriebenen Ursprungszeugnisses gemäß 19 CFR 12.43 (a) nachzuweisen. Das Ursprungszeugnis muss beweisen, dass die Produkte nicht in der Region Xinjiang durch Zwangsarbeiter hergestellt wurden. Außerdem müssen die Importeure eine Erklärung gemäß 19 CFR 12.43 (b) erbringen, aus der unter anderem Details zu Art und Ablauf des Herstellungsverfahrens hervorgehen.

Sendungen, die Gegenstand von "Findings" sind, werden grundsätzlich beschlagnahmt. 

Auch deutsche Unternehmen können von diesen Vorschriften betroffen sein. Ein solcher Fall kann eintreten, wenn sie zum Beispiel chinesische Produkte aus der Autonomen Region Xinjiang an einen Kunden in den USA liefern.

UFLPA ist Grundlage für Vorgehen von CBP und Heimatschutz 

Die Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) definiert den Begriff der Zwangsarbeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe bei Nichterfüllung verlangt wird und für die sich die betroffene Person nicht freiwillig zur Verfügung stellt. 

Zur Bekämpfung von Zwangsarbeit in der Region Xinjiang unterzeichnete Präsident Joe Biden im Dezember 2021 den "Uyghur Forced Labor Prevention Act" (UFLPA).  Das Gesetz trat am 21. Juni 2022 in Kraft und ist die gesetzliche Grundlage für die Vorgehensweise der CBP. Der UFLPA legt eine widerlegbare Vermutung (rebuttable presumption) fest, die besagt, dass die Einfuhr von ganz oder teilweise in der Autonomen Region Xinjiang oder von bestimmten Unternehmen abgebauten oder produzierten Waren, Gütern und Artikeln verboten ist. Grundsätzlich müssen Importeure solcher Produkte immer überzeugend gegenüber der Zollbehörde nachweisen, dass diese nicht in Xinjiang von Zwangsarbeitern hergestellt sind. 

Das  Ministerium für Heimatschutz (Department of Homeland Security - DHS) hat gemäß Abschnitt 2(d)(2)(B) des UFLPA eine Liste der Unternehmen veröffentlicht, die in Xinjiang Produkte durch Zwangsarbeiter herstellen.  

Die US-Gesetzgebung verbietet grundsätzlich die Einfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Waren. Unter den Begriff fallen auch Sträflingsarbeit und Kinderarbeit.

US-Behörden überwachen Umsetzung des UFLPA

Seit Mai 2020 besteht die "Forced Labor Enforcement Task Force" (FLETF). Sie ist eine vom DHS geleitete Task Force behördenübergreifender Partner, die sich der Überwachung des Verbots der Einfuhr von ganz oder teilweise unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellten Waren widmet. Sie wird vom Unterstaatssekretär für Strategie, Politik und Pläne des Ministeriums fürs Heimatschutz geleitet. Sie setzt sich aus sieben Mitgliedsbehörden und weiteren Beobachtern zusammen.

Zu den Mitgliedsbehörden gehören unter anderem das Ministerium für Heimatschutz, das Ministerium für Arbeit, das Büro der Handelsbeauftragten (USTR) und das Handelsministerium (Department of Commerce).  

USA und EU haben das Thema im Blick

Auch der EU-US-Handels und Technologierat (U.S.-EU Trade and Technology Council) hat das Thema auf der Agenda. Seit dem ersten Treffen des Rates im September 2021 tagten dessen Vertreter regelmäßig. Die Gesprächsthemen umfassten bisher unter anderem

  • Herausforderungen durch marktfremde Politiken,
  • die Vermeidung unnötiger Handelshemmnisse für neue Technologien
  • den Schutz von Arbeitsrechten 
  • den Kampf gegen die Zwangsarbeit für einen Ausbau belastbarer, nachhaltiger Lieferketten. 

Weitere Informationen:

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