Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
Update - USA erhöhen Schutzzölle und definieren Ausnahmen
Präsident Biden erhöht die Schutzzölle auf Elektrofahrzeuge und weitere Produkte aus China. Die Produktliste ist veröffentlicht. Ausnahmen für Maschinen sollen möglich sein.
13.12.2024
Von Susanne Scholl | Bonn
Präsident Biden kündigte im Mai 2024 als Resultat einer Untersuchung eine Erhöhung der Schutzzölle auf zahlreiche Waren mit Ursprung in China an. Die Handelsbeauftragte veröffentlichte eine vorläufige Produktliste und bat die betroffenen Unternehmen um detaillierte Anmerkungen. Nach Auswertung der Anmerkungen hat sie nun die endgültige Produktliste veröffentlicht.
Elektro- und Hybridfahrzeuge im Fokus
Von der Erhöhung der Schutzzölle sind insbesondere Elektro- und Hybridfahrzeuge betroffen. Für diese soll ab dem 27. September 2024 ein Schutzzoll von 100 Prozent gelten (bisher: 25 Prozent).
Ebenso wird für Spritzen und medizinische Nadeln ein Schutzzoll von 100 Prozent gelten. Für Halbleiter, Solarzellen und Gesichtsmasken soll künftig ein Schutzzoll von 50 Prozent gelten. Batterien und Teile davon, Graphit und andere Mineralien, Cobalt- und Wolframerze, Permanentmagneten, Hafenkräne sowie Waren aus Stahl und Aluminium sollen künftig einem Strafzoll von 25 Prozent unterliegen.
Für viele Produkte (beispielsweise Stahlprodukte) sollen diese Schutzzölle noch im Jahr 2024 in Kraft treten. Für einige Produkte werden sie erst ab 2025 oder 2026 gelten. Die jeweilige Höhe der Schutzzölle und der jeweilige Geltungszeitpunkt sind aus dem US-Zolltarif ersichtlich (bei Eingabe der Zolltarifnummer in das Suchfeld).
Erhöhung des Schutzzolls auf Solarwafer
Am 11. Dezember 2024 kündigte die Handelsbeauftragte weitere Erhöhungen der Schutzzölle zum 1. Januar 2025 an. Betroffen sind Solarwafer, Polysilizium und einige Wolframprodukte (Positionen des US-Zolltarifs: 2804 61, 3818, 8101 94, 8101 99 10 und 8101 99 80). Die Schutzzölle auf Solarwafer und Polysilizium sollen auf 50 Prozent steigen. Für Wolframprodukte soll der Schutzzoll künftig 25 Prozent betragen.
Ausnahmen für den Maschinensektor
Umfangreiche Ausnahmen soll es für bestimmte Maschinen geben. Die US-Handelsbeauftragte hatte am 18. September 2024 eine Liste förderungswürdiger Maschinen veröffentlicht. Am 15. Oktober 2024 eröffnete sie ein elektronisches Portal für Anträge auf Ausnahmen für Maschinen. Gleichzeitig gab sie die Verfahrensweise für die Antragstellung vor.
Bestimmte Ausrüstungen für die Solarproduktion und Hafenkräne (abhängig von den kaufvertraglichen Voraussetzungen) sollen ebenfalls von den Schutzzöllen ausgenommen sein.
Weitere Informationen:
- Ankündigung über weitere Erhöhungen der Schutzzölle im US-Gesetzblatt
- Mitteilung über Eröffnung des elektonischen Portals für Anträge auf Ausnahmen für Maschinen
- Liste der Maschinen, für die Ausnahmen gelten sollen
- Mitteilung der US-Handelsbeauftragten im US-Gesetzblatt - endgültige Liste der Produkte, die erhöhten Schutzzöllen unterliegen
- Veröffentlichung im US-Gesetzblatt vom 28. Mai 2024 - vorläufige Vorschläge
- Presseerklärung der US-Handelsbeauftragten vom 22. Mai 2024
- Memorandum des Präsidenten vom 14. Mai 2024
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