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Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

Update - USA erhöhen Schutzzölle und definieren Ausnahmen

Präsident Biden erhöht die Schutzzölle auf Elektrofahrzeuge und weitere Produkte aus China. Die Produktliste ist veröffentlicht. Ausnahmen für Maschinen sollen möglich sein.

Von Susanne Scholl | Bonn

Präsident Biden kündigte im Mai 2024 als Resultat einer Untersuchung eine Erhöhung der Schutzzölle auf zahlreiche Waren mit Ursprung in China an. Die Handelsbeauftragte veröffentlichte eine vorläufige Produktliste und  bat die betroffenen Unternehmen um detaillierte Anmerkungen. Nach Auswertung der Anmerkungen hat sie nun die endgültige Produktliste veröffentlicht.

Elektro- und Hybridfahrzeuge im Fokus 

Von der Erhöhung der Schutzzölle sind insbesondere Elektro- und Hybridfahrzeuge betroffen. Für diese soll ab dem 27. September 2024 ein Schutzzoll von 100 Prozent gelten (bisher: 25 Prozent). 

Ebenso wird für Spritzen und medizinische Nadeln ein Schutzzoll von 100 Prozent gelten. Für Halbleiter, Solarzellen und Gesichtsmasken soll künftig ein Schutzzoll von 50 Prozent gelten. Batterien und Teile davon, Graphit und andere Mineralien, Cobalt- und Wolframerze, Permanentmagneten, Hafenkräne sowie Waren aus Stahl und Aluminium sollen künftig einem Strafzoll von 25 Prozent unterliegen. 

Für viele Produkte (beispielsweise Stahlprodukte) sollen diese Schutzzölle noch im Jahr 2024 in Kraft treten. Für einige Produkte werden sie erst ab 2025 oder 2026 gelten. Die jeweilige Höhe der Schutzzölle und der jeweilige Geltungszeitpunkt sind aus dem US-Zolltarif ersichtlich (bei Eingabe der Zolltarifnummer in das Suchfeld). 

Ausnahmen für den Maschinensektor 

Umfangreiche Ausnahmen soll es für bestimmte Maschinen geben. Die US-Handelsbeauftragte hatte am 18. September 2024 eine Liste förderungswürdiger Maschinen veröffentlicht. Am 15. Oktober 2024 hat sie ein elektronisches Portal für Anträge auf Ausnahmen für Maschinen eröffnet. Gleichzeitig hat sie die Verfahrensweise für die Antragstellung vorgegeben. 

Ausrüstung für die Solarproduktion und bestimmte Hafenkräne (abhängig von den kaufvertraglichen Voraussetzungen) sollen ebenfalls von den Schutzzöllen ausgenommen sein.  

 Weitere Informationen:

 

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