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Zollbericht USA Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Vorschriften für Holzverpackungen

Holzverpackungen von Sendungen in die USA müssen zum Schutz vor Schädlingen dem internationalen IPPC-Standard ISPM 15 entsprechen.

Von Susanne Scholl | Bonn

Die USA haben den internationalen Standard ISPM 15 (International Plant Protection Convention) für Holzverpackungen am 16. September 2005 eingeführt. Holzverpackungen müssen danach zum Schutz vor Schädlingen einer Behandlung mit Hitze (56 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten) oder einer Begasung mit Methylbromid (mindestens 16 Stunden) unterzogen und anschließend belüftet werden. 

Überdies müssen die Verpackungen an einer gut sichtbaren Stelle mit einer entsprechenden Kennzeichnung gemäß dem Standard ISPM 15 versehen sein. Die Kennzeichnung muss gut lesbar und unauslöschlich angebracht sein. Weitere Informationen dazu hat die US-Zollbehörde veröffentlicht.

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