Die Insolvenz nicht als companies eingetragener Einzelkaufleute wird in England als bankruptcy bezeichnet. Um nicht mit einem insolventen englischen Einzelkaufmann Geschäfte zu machen, sollte ein deutscher Dienstleistungsempfänger vorher die frei im Internet zugängliche Suchmaske des Insolvenzregisters (Individual Insolvency Register) für England und Wales konsultieren. Dort sind natürliche Personen sowie Mitglieder von partnerships verzeichnet, die sich in England und Wales in einem Insolvenzverfahren befinden.