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Vereinigtes Königreich: Registrierungs- und Meldepflichten

Wer im Vereinigten Königreich Dienstleistung erbringen möchte, muss in bestimmten Fällen vorab die Aufnahme der Tätigkeit anzeigen. 

Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn

Dies trifft zum Beispiel zu bei Gasinstallationen, Augenoptik und Zahntechnik. Die Anzeigepflicht besteht gegenüber der jeweils zuständigen britischen Behörde (competent authority). Nähere Informationen dazu, ob eine Arbeit genehmigungs- oder lediglich meldepflichtig ist, stellt die britische Arbeitssicherheitsbehörde (Health and Safety Executive – HSE) zur Verfügung.

Registrierungspflichtige Tätigkeiten

Auch für nur vorübergehend im Vereinigten Königreich tätige Gasinstallateure besteht eine Registrierungspflicht. Die Dienstleister müssen im Gas Safe Register eingetragen sein. Eintragungsfähig sind nur solche Dienstleister, die über eine hinreichende Fachkompetenz verfügen. Die Registrierungsbehörde überprüft somit vor einer Eintragung, ob der Dienstleister diese Voraussetzung erfüllt. Erfolgt die Eintragung, ist sie für zwölf Monate gültig und muss jährlich erneuert werden. Eine Übersicht über die Gebühren findet sich ebenfalls auf der Webseite des Gas Safe Registers. 

Detaillierte Informationen wie auch das entsprechende Antragsformular sind online abrufbar; speziell für ausländische Dienstleister hält das Gas Safe Register ebenfalls Informationen bereit.

Besondere Meldepflichten sind auch für den Betrieb von Bauprojekten zu beachten. Der Bauherr muss das Bauvorhaben vorab dem örtlich zuständigen Building Control Department anzeigen unter dem Nachweis, dass es den Bauvorschriften entspricht, und (sofern eine Genehmigungspflicht besteht) eine entsprechende Genehmigung beantragen. Die baurechtlichen Grundlagen sind in den Building Regulations 2010 enthalten. Es ist möglich, die Prüfungen durch einen von der Local Authority Building Control zertifizierten Inspektor vornehmen zu lassen. Umfangreiche Informationen zum weiteren Verfahren hält die Local Authority Building Control auf ihrer Webseite bereit. Gemäß sec. 6 Construction (Design and Management) Regulations 2015 sind Bauprojekte, die länger als 30 Tage dauern und mit denen zu irgendeinem Zeitpunkt mehr als 20 Arbeitnehmende gleichzeitig befasst sind oder die mehr als 500 Personentage umfassen, der Behörde für Arbeitsschutz und Sicherheit HSE zu melden. Handelt es sich um einen gewerblichen Auftraggeber, so ist dieser meldepflichtig. Führt der Dienstleister die Arbeiten jedoch für einen (nicht gewerblichen) Verbraucher aus, so trifft die Anmeldepflicht den das Bauprojekt ausführenden Unternehmer. Nähere Informationen hierzu sowie die jeweiligen Formblätter stellt die Health and Safety Executive zur Verfügung.

Die Meldepflicht gilt auch für besonders gefahrgeneigte Leistungen wie zum Beispiel Arbeiten mit Sprengstoffen, Gas oder Asbest, wenn diese nicht genehmigungspflichtig sind. In diesem Fall ist ausschließlich das die Arbeiten ausführende Unternehmen anzeigepflichtig. Die jeweiligen Formblätter sind online abrufbar.

Der Lizenzfinder

Die britische Regierung hat ein Tool eingerichtet, das Auskunft über die zur Dienstleistungserbringung potenziell notwendigen Lizenzen gibt. Nach Eingabe des Dienstleistungssektors und der konkreten Tätigkeit sowie dem Ort der Dienstleistungserbringung werden entsprechende Suchergebnisse angezeigt.

Pflichtversicherung

Besonders praxisrelevant und wichtig ist der Nachweis einer employers liability insurance, die auch bei einer lediglich einmaligen vorübergehenden Dienstleistung im Vereinigten Königreich abzuschließen ist. Hierbei handelt es sich um eine von allen Arbeitgebern abzuschließende Pflichtversicherung, die deren Arbeitnehmende gegen Gesundheits- und Körperschäden bei der Arbeit absichert. Voraussetzung ist, dass mindestens einer der Angestellten normalerweise in England, Schottland, Nordirland oder Wales ansässig ist. Anders als in Deutschland wird diese jedoch nicht bei einer Berufsgenossenschaft, sondern bei autorisierten Versicherern abgeschlossen. Wer autorisierter Versicherer ist, listet die Financial Conduct Authority. Verstöße gegen diese Pflicht können gegebenenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Pfund Sterling pro Tag belegt werden.

Über diese gesetzliche Versicherungspflicht hinaus ist es üblich, dass der Bauherr vom Generalunternehmer den Nachweis weiterer Versicherungen fordert, wie etwa der Berufshaftpflichtversicherung, der Betriebshaftpflichtversicherung oder der Versicherung für Bauarbeiten. Den Betrieben ist auf jeden Fall anzuraten, mit ihren deutschen Versicherern vor einem Engagement im Vereinigten Königreich den bestehenden Versicherungsschutz abzuklären. Gegebenenfalls kann die deutsche Versicherung den Dienstleister an die britische Partnerversicherung weitervermitteln.

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