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Zollbericht Vereinigtes Königreich Brexit

Britische Regierung veröffentlicht Border Target Operating Model

Erste Änderungen sollen Ende Januar 2024 in Kraft treten. Der neue Plan sieht für Einfuhren von Lebensmitteln dauerhafte Erleichterungen vor. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Einführung der vollständigen Zollkontrollen für Waren aus der Europäischen Union (EU) ist bereits mehrmals verschoben worden. Nun legt die britische Regierung mit dem Target Border Operating Model einen neuen Plan vor. Im April hatte sie den Entwurf vorgestellt und eine Konsultation durchgeführt. Jetzt liegt das endgültige Dokument vor. Es sieht gegenüber dem Entwurf eine erneute Verschiebung der Fristen um drei Monate vor.

Die Neuerungen sollen in drei Stufen eingeführt werden. Die ersten beiden Stufen betreffen tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte (sogenannte SPS-Waren), darunter auch Lebensmittel. Die dritte Stufe betrifft Sicherheitsanmeldungen. Die Umsetzung des vollständigen Zollregimes für Waren aus der EU soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Unterschiede mehr zwischen Einfuhren aus der EU und anderen Drittstaaten. 

Darüber hinaus enthält der Entwurf für das Border Target Operating Model einen Ausblick auf weitere Änderungen. Die zuständigen Behörden kündigen zum Beispiel an, das System für vertrauenswürdige Händler auszubauen und und ein UK Single Trade Window einzuführen.

Neue Regeln für SPS-Waren

Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte werden in drei verschiedene Risikoklassen eingeteilt. Darauf basierend unterscheiden sich die Anforderungen bei der Einfuhr.

Für Einfuhren aus der EU gilt folgender Zeitplan:

  • 31. Januar 2024: Die Vorlage von Veterinärbescheinigungen (Export Health Certificates) und Pflanzengesundheitszeugnissen wird verpflichtend. Diese Anforderung gilt jedoch nur für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem hohen und mittleren Risiko. 
  • 30. April 2024: Einführung von Kontrollen für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem mittleren Risiko an Grenzkontrollstellen (Border Control Post, BCP). Die Kontrollen umfassen physische Kontrollen und die Prüfung von Dokumenten.

Gleichzeitig gibt es einen neuen Ansatz für Kontrollen: Für SPS-Waren mit einem geringen Risiko sind grundsätzlich weder Vorabanmeldungen noch Gesundheitszeugnisse notwendig. Dies gilt sowohl für Einfuhren aus der EU als auch für Waren aus anderen Drittländern. Auch bei den Gesundheitszeugnissen selbst gibt es Änderungen: Hier erfolgt eine schrittweise Umstellung von der Papierform auf digitale Dokumente.

Sicherheitsanmeldungen für EU-Einfuhren

Ab 31. Oktober 2024 ist die Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung (Safety and Security declarations) für Waren aus der EU verpflichtend. Bisher sind Einfuhren aus der EU von dieser Anforderung ausgenommen. Zudem reduziert sich der Datensatz von 37 auf 20 verpflichtende Angaben.

UK Single Trade Window

Gleichzeitig plant die britische Regierung die Einführung eines UK Single Trade Window. Es integriert bestehende IT-Anwendungen beziehungsweise bietet eine Schnittstelle mit bestehenden Systemen. Hierzu zählen beispielsweise IPAFFS, womit Importeure die Einfuhr von Lebensmitteln vorab anmelden, oder S&S GB, über das Sicherheitsanmeldungen abgewickelt werden. So sollen doppelte Dateneingaben überflüssig werden. Das UK Single Trade Window wird in mehreren Phasen eingeführt. Langfristig soll das System alle anderen IT-Anwendungen ersetzen und somit für alle Einfuhrformalitäten genutzt werden können. Ziel ist eine Umsetzung bis 2027.

Ausbau des Trusted Trader Scheme

Die britische Regierung plant das bestehende System für vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte (trusted trader scheme) auszubauen und zu verbessern. Auch die Einfuhr von SPS-Waren soll für zugelassene Importeure unter diesem Regime einfacher werden. 

Weiterführende Informationen:

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