Zollmeldung Vereinigtes Königreich Voranmeldung von Waren
Sicherheitsanmeldungen für EU-Einfuhren ab 2025 verpflichtend
Summarische Eingangsanmeldungen (Safety and Security Declarations) für Einfuhren aus der EU sind ab 31. Januar 2025 verpflichtend.
02.01.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Ab 31. Januar 2025 sind summarische Eingangsanmeldungen für Waren aus der EU bei der Einfuhr nach Großbritannien verpflichtend. Die Abgabe erfolgt über S&S GB. Voraussetzung ist eine kompatible Software oder die Nutzung eines Community System Providers (CSPs).
Verantwortlich für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldungen ist der Beförderer beziehungsweise Betreiber des Transportmittels. Es ist möglich, einen Dienstleister mit der Abwicklung der Erklärungen zu beauftragen. Die Fristen für die Abgabe der Erklärungen sind abhängig vom Transportmittel bzw. Transportweg. Beim Transport über die Roll-On-Roll-Off-Häfen kommen zwei Verantwortliche in Betracht:
- für begleitete Waren muss das Speditionsunternehmen die Anmeldung abgeben,
- bei unbegleiteten Waren/Containern muss der Fährbetreiber die Anmeldung einreichen.
Der Datensatz reduziert sich von bisher 37 auf 20 verpflichtende Angaben. Weitere acht Datenelemente sind in bestimmten Fällen verpflichtend.
Zum Hintergrund
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU galt für Einfuhren aus der EU eine vorübergehende Ausnahme in Bezug auf summarische Eingangsanmeldungen. Die Einführung war in den vergangenen Jahren mehrmals verschoben worden. Das Border Target Operating Model sah eine Umsetzung ab dem 31. Oktober 2024 vor.
Weiterführende Informationen:
- Leitfaden der britischen Behörden
- Registrierung S&S GB
- Übersicht über die Fristen für die Abgabe der Erklärungen