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Zollmeldung WTO Einfuhrverbote und Beschränkungen

Länder reichen vermehrt TBT-Maßnahmen bei der WTO ein

Im Jahr 2023 steigt die Anzahl der technischen Handelshemmnisse (TBT-Maßnahmen) um mehr als 4 Prozent zum Vorjahr an.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (TBT) stellt sicher, dass WTO-Mitglieder keine diskriminierenden und unnötigen technischen Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren erlassen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Mitglieder dazu verpflichtet, Notifizierung neuer und geänderter Maßnahmen nach dem Transparenzgebot der WTO zu melden. Der TBT-Ausschuss überprüft sodann die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung und Durchführung des Übereinkommens und stellt hierzu einen jährlichen Bericht auf.

Im Berichtsjahr 2023 reichten die WTO-Mitglieder 4068 TBT-Maßnahmen bei der WTO ein. Im Jahr 2022 waren es noch 3897 TBT-Maßnahmen. Die Zahl der Handelsbedenken, die WTO-Mitglieder im TBT-Ausschuss im Jahr 2023 vorbrachten, stieg folglich an. Darüber hinaus stellt der Bericht unter anderem folgende Kernaussagen in den Fokus:

  • Neunzig Mitglieder reichten im Laufe des Jahres mindestens eine Maßnahme ein.
  • Die in 2023 geäußerten Handelsbedenken bezogen sich auf eine Vielzahl von Sektoren. Insgesamt betrafen die meisten Maßnahmen Umweltaspekte sowie Kennzeichnungsanforderungen. 1000 Maßnahmen fokussierten den Umweltschutz.
  • Die Nutzung der Plattform ePing, die zahlreiche Informationen zu technischen Handelshemmnissen bietet, hat sich in 2023 fast verdreifacht.

Quelle und weitere Informationen: Technical Barriers to Trade Agreement - 10 Key Results form 2023

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