Vorübergehende Verwendung von Waren mit Carnet ATA – Verfahren
Bei dem Carnet ATA handelt es sich um ein Zollpassierscheinheft, mit dem Unternehmen in Deutschland vereinfacht Waren vorübergehend aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ausführen und anschließend wiedereinführen können, z. B. zwecks Beteiligung an einer Auslandsmesse. Es vereinfacht und beschleunigt für deutsche Firmen die Warenabfertigung bei einer nur vorübergehenden Verwendungsabsicht im Ausland. Dadurch, dass die Sicherheitsleistung durch eine internationale Bürgenkette gewährleistet wird, muss das Unternehmen bei der Einfuhr im jeweiligen Zielland keine Abgaben als Sicherheit mehr hinterlegen. Das Carnet ATA kann in allen Vertragsparteien des ATA-Übereinkommens, zur Zeit 76 Staaten, genutzt werden. Die untenstehende Länderübersicht gibt einen Überblick über die vorübergehende Einfuhr mit Carnet ATA, Regelverfahren und Besonderheiten.
Rechtsgrundlagen des Carnet ATA – Verfahrens sind das internationale "Zollübereinkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren" vom 6. Dezember 1961 sowie die Istanbuler Konvention von 1990.