Zudem kann vereinbart werden, dass vor einem Schiedsverfahren, bei dem der oder die Schiedsrichter den Streit entscheiden (oder auch vor einem Gerichtsverfahren), eine Mediation durchzuführen ist. Zu diesem Zweck benennen die Streitparteien einen Mediator / eine Mediatorin (eine besonders ausgebildete, neutrale Person). Diese versucht, die Parteien zu einer von ihnen selbst erarbeiteten einvernehmlichen Lösung des Problems zu bringen. Schiedsgerichtsorganisationen bieten häufig auch Mediationsverfahren an und haben auch hierfür auf ihren Homepages zumeist Mustervertragsklauseln.
Die gesetzliche Regelung der Mediation findet sich im Law 159(I)/2012, das die europäische Mediationsrichtlinie in zyprisches Recht umsetzt. Weitere Informationen zur Mediation hält das zyprische Justizministerium auf seiner Internetpräsenz bereit.
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