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Insolvenzrecht

Germany Trade & Invest (Stand: 1.11.2020)

In Luxemburg gibt es verschiedene Insolvenz- und Unternehmensrestrukturierungsverfahren. Die folgenden Ausführungen stellen allerdings nur das reguläre Insolvenzverfahren für luxemburgische Unternehmen dar, da dieses auch von einem deutschen Gläubiger eingeleitet werden kann.

Solvenzprüfung im Vorfeld

Ein zentrales Insolvenzregister besteht in Luxemburg nicht. Um zu recherchieren, ob ein luxemburgisches Unternehmen insolvent ist, kann daher die Geschäftsstelle des jeweils örtlich zuständigen Bezirksgerichts (Tribunal d'arrondissement) in Luxemburg oder Diekirch oder die Anwaltskammer befragt werden.

Bei Handelsgesellschaften ist auch eine Recherche im Online-Auftritt des luxemburgischen Handels- und Firmenregisters (vergleiche den Abschnitt Register) möglich. Falls die Insolvenz dort eingetragen ist, erscheinen bei dem detaillierten Ergebnis zu dem einen Unternehmen (nicht dagegen auf der Übersichtsseite) neben dem Namen der Gesellschaft entweder die Worte "en faillite" oder das Wort "radié". Im gleichen Online-Auftritt ist unter "Einreichungsstatistiken" auch eine Suche in Listen möglich, die die während eines Kalendermonats beim luxemburgischen Handelsregister eingegangen Insolvenzeröffnungsbeschlüsse aufzeigen.

Schließlich ist eine Recherche in den im luxemburgischen Amtsblatt (Mémorial B) veröffentlichten Listen möglich, in denen die in einem bestimmten Monat in Luxemburg für insolvent erklärten Unternehmen verzeichnet sind. Die Listen der letzten Monate und Jahre sind auf einer Homepage des öffentlichen luxemburgischen Unternehmensportals "Guichet.lu" abrufbar.

Gesetzlicher Rahmen des Insolvenzrechts

Die gesetzliche Grundlage des regulären Insolvenzverfahrens (faillite) über luxemburgische Unternehmen und Kaufleute bildet insbesondere das dritte Buch (Artikel 437 ff.) des Handelsgesetzbuches Luxemburgs (Code de commerce).Ein Kaufmann oder eine Handelsgesellschaft aus Luxemburg werden gemäß Artikel 437 Code de Commerce als insolvent angesehen, wenn sie ihre Zahlungen eingestellt haben und ihre Kreditwürdigkeit erschüttert ist. Einen Antrag auf Einleitung eines Planinsolvenzverfahrens kann auch ein Gläubiger stellen, Artikel 442 Code de Commerce. Hierzu muss er eine Forderung nachweisen, die in Geld ausweisbar, unbestritten existent und fällig ist.

Forderungsanmeldung

Der Insolvenzeröffnungsbeschluss bestimmt die Frist, innerhalb derer die Gläubiger ihre Forderungen bei der Geschäftsstelle des Gerichts anmelden müssen. Diese Frist darf maximal 20 Tage betragen, gerechnet ab dem Verkündungsdatum, Artikel 466 Code de Commerce. Insolvenzeröffnungsbeschlüsse werden an der Gerichtstafel angeschlagen und in Tageszeitungen veröffentlicht, Artikel 472 Code de CommerceFormulare zur Forderungsanmeldung (Forderungserklärung) in französischer und deutscher Sprache stellt der Online-Auftritt des luxemburgischen Justizportals zum Download bereit. Zusammen mit den Forderungsanmeldungen müssen schriftliche Nachweise über das Bestehen der Forderung eingereicht werden. Weitere ausführliche Informationen in deutscher Sprache sind im Guichet.lu erhältlich.

Germany Trade & Invest (Stand: 1.11.2020)

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