Arbeits- und Organisationsanweisung erstellen
Von exportierenden Unternehmen erwartet die Zollverwaltung, dass sie über eine funktionierende Exportkontrolle verfügen, die sich in der Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO-Export) widerspiegelt. Bei Beantragung des Status „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ ist die AuO-Export der Zollverwaltung vorzulegen. Ähnliches gilt beim Status „Zugelassener Ausführer“, bei dem die Dokumentation der Exportkontrolle verlangt wird. Auch nach der Dual-Use-Verordnung und der neuen...