VR China – Weniger Waren unterliegen Kontrolle durch AQSIQ
Bonn (GTAI) - Der Kreis der Waren, die von der Kontroll- und Quarantänebehörde AQSIQ bei der Ein- und Ausfuhr kontrolliert werden, wurde reduziert.
Zigarren und Zigaretten, die zuvor der Ein- und Ausfuhrkontrolle unterlagen, werden nur noch bei der Ausfuhr kontrolliert.
Für bestimmte Elektrowaren, Garne, Flach- und Stabstahlerzeugnisse sowie Aluminiumbleche, die bislang bei der Einfuhr kontrolliert wurden, entfällt die Kontrollpflicht. Die Änderungen traten bereits am 1.11.2017 in Kraft.
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