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Zollmeldung China Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

VR China – Weniger Waren unterliegen Kontrolle durch AQSIQ

Bonn (GTAI) - Der Kreis der Waren, die von der Kontroll- und Quarantänebehörde AQSIQ bei der Ein- und Ausfuhr kontrolliert werden, wurde reduziert.

Zigarren und Zigaretten, die zuvor der Ein- und Ausfuhrkontrolle unterlagen, werden nur noch bei der Ausfuhr kontrolliert.

Für bestimmte Elektrowaren, Garne, Flach- und Stabstahlerzeugnisse sowie Aluminiumbleche, die bislang bei der Einfuhr kontrolliert wurden, entfällt die Kontrollpflicht. Die Änderungen traten bereits am 1.11.2017 in Kraft.

Details ergeben sich aus dem Anhang der Veröffentlichung Nr. 93 vom 31.10.2017 der AQSIQ (nur chinesisch).

Der Anhang ist wie folgt aufgebaut:

序号

HS编码

HS名称

调整前海关监管条件

调整后海关监管条件

laufende Nr.

chinesische Zolltarifnummer

Warenbezeichnung

bisherige Kontrollpflicht

A= bei der Einfuhr

B= bei der Ausfuhr

neue Kontrollpflicht

Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik behelfen. Es ist in gedruckter Form im Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-8246-1058-7) oder auch kapitelweise im Internet abrufbar. In der weiteren Untergliederung gibt es nationale Unterschiede.

(MO) 

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