Zollmeldung China Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
VR China – Weniger Waren unterliegen Kontrolle durch AQSIQ
04.01.2018
Bonn (GTAI) - Der Kreis der Waren, die von der Kontroll- und Quarantänebehörde AQSIQ bei der Ein- und Ausfuhr kontrolliert werden, wurde reduziert.
Zigarren und Zigaretten, die zuvor der Ein- und Ausfuhrkontrolle unterlagen, werden nur noch bei der Ausfuhr kontrolliert.
Für bestimmte Elektrowaren, Garne, Flach- und Stabstahlerzeugnisse sowie Aluminiumbleche, die bislang bei der Einfuhr kontrolliert wurden, entfällt die Kontrollpflicht. Die Änderungen traten bereits am 1.11.2017 in Kraft.
Details ergeben sich aus dem Anhang der Veröffentlichung Nr. 93 vom 31.10.2017 der AQSIQ (nur chinesisch).
Der Anhang ist wie folgt aufgebaut:
序号 | HS编码 | HS名称 | 调整前海关监管条件 | 调整后海关监管条件 |
laufende Nr. | chinesische Zolltarifnummer | Warenbezeichnung | bisherige Kontrollpflicht A= bei der Einfuhr B= bei der Ausfuhr | neue Kontrollpflicht |
Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik behelfen. Es ist in gedruckter Form im Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-8246-1058-7) oder auch kapitelweise im Internet abrufbar. In der weiteren Untergliederung gibt es nationale Unterschiede.
(MO)