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Germany Trade & Invest (Stand: 12.12.2017)
Gesellschaftsformen
Die Rechtsgrundlagen für die unterschiedlichen Formen unternehmerischen Tätigwerdens in der Slowakei finden sich ebenfalls im slowakischen Handelsgesetzbuch. Vier gesellschaftsrechtliche Hauptformen sind dabei hervorzuheben: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spoločnosť s ručením obmedzeným, abgekürzt s.r.o.), die Aktiengesellschaft (Akciová spoločnosť, abgekürzt a.s.), die offene Handelsgesellschaft (Verejná obchodná spoločnosť,...
Germany Trade & Invest (Stand: 12.12.2017)
Bei einem grenzüberschreitenden Vertrag über Dienstleistungen ist genau zu ermitteln, nach welcher nationalen Rechtsordnung sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten, d.h.--das heisst welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist.
Bei einem Vertrag über eine grenzüberschreitende Dienstleistung zwischen der Slowakei und Deutschland kommt in der Regel deutsches oder slowakisches Recht in Betracht.
Hierfür sind die Vorschriften des sogenannten...
Germany Trade & Invest (Stand: 12.12.2017)
Für den deutschen Unternehmer als Dienstleistungsempfänger sind im Verhältnis zu seinem slowakischen Dienstleister für den Fall, dass slowakisches Recht anwendbar ist, zuvorderst die Bestimmungen zur Gewährleistung nach dem slowakischen Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr.--Nummer 513/1991 Zb. Obchodný zákonník, zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 389/2015 Z.z., im Folgenden abgekürzt: slowakisches HGB) wichtig.
Hier enthält das slowakische Recht ein eigenes System...
Germany Trade & Invest (Stand: 12.12.2017)
Ein Mahnverfahren dient der vorgerichtlichen Forderungsdurchsetzung. Seit Dezember 2008 kann in der EU der Kläger einer Geldforderung ein sogenanntes Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG--Europäische Gemeinschaft) Nr.--Nummer 1896/2006 in Gang setzen. Diese Möglichkeit steht sowohl Dienstleistungsempfängern als auch Dienstleistungserbringern offen.
Die Gründe, warum die konkret bezifferte Forderung eingeklagt wird, können etwa sein:
fehlende...
Germany Trade & Invest (Stand: 12.12.2017)
Rechtliche Grundlage für Prozesskosten in der Slowakei ist das slowakische Gerichtsgebührengesetz (Zákon o súdnych poplatkoch, Gesetz Nr.--Nummer 71/1992 Zb., zuletzt geändert durch Gesetz 54/2017 Z.z.).
Die Gerichtsgebühr hat grundsätzlich der Kläger zu entrichten; etwas anderes gilt vor Verfahrensabschluss nur, soweit das Gericht auf Antrag anders entschieden hat. Nach Prozessende trägt auch in der Slowakei prinzipiell die unterlegene Partei die...