Rechtsmeldung | Ägypten, Israel, EU | Energierecht
Energiepartnerschaft zwischen Ägypten, Israel und der EU
Am 15. Juni 2022 haben Ägypten, Israel und die EU eine Absichtserklärung über eine langfristige Energiepartnerschaft unterzeichnet.
15.07.2022
Von Jakob Kemmer | Bonn
Im Mittelpunkt der Vereinbarung der EU mit den beiden Mittelmeeranrainern Ägypten und Israel steht die Lieferung von Flüssiggas nach Europa. Israelisches Erdgas soll zunächst in Ägypten verflüssigt und anschließend per Schiff in die EU gebracht werden.
In der Absichtserklärung haben sich die drei Parteien zudem auf weitere gemeinsame Ziele im Rahmen der Energiepartnerschaft verständigt:
- Es soll ein Fahrplan für die Erlangung der erforderlichen staatlichen und behördlichen Genehmigungen für die logistische Verwirklichung der Lieferung von Flüssiggas von Israel über Ägypten in die EU ausgearbeitet werden.
- Europäische Unternehmen sollen durch die EU ermutigt werden, in die Erschließung und Förderung von Erdgas in Israel und Ägypten zu investieren.
- Die EU soll Mittel zur Entwicklung von Technologien und Wissen zur Emissionsreduzierung und Dekarbonisierung der Energieversorgung in Israel und Ägypten bereitstellen. Dazu zählt laut der Vereinbarung vor allem die Nutzung von erneuerbarem und kohlenstoffarmem Wasserstoff.
Die Parteien beabsichtigen, sich mindestens einmal jährlich zu treffen, um die Umsetzung der Energiepartnerschaft zu überwachen. Die Absichtserklärung begründet keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen für die drei Unterzeichner und ist zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen.