Rechtsmeldung | China | Energierecht
Neues chinesisches Energiegesetz ab Januar 2025 in Kraft
China hat im November 2024 ein eigenes Gesetz für den Energiebereich erlassen. Es sieht staatliche Förderung in vielen Bereichen vor und wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
06.12.2024
Von Julia Merle | Bonn
Das neue Energiegesetz (EG) besteht aus 80 Artikeln in 9 Kapiteln und befasst sich als Rahmengesetz unter anderem mit der Energienutzung sowie dem Energiemarkt. Es enthält auch Haftungsvorschriften. Das EG zielt nach Art. 1 insbesondere auf die Gewährleistung der nationalen Energiesicherheit, Förderung der grünen Transformation und Kohlenstoffneutralität.
In Art. 2 EG wird der Begriff der Energie weit definiert und beinhaltet unter anderem Kohle, Öl, Erdgas, Kernenergie, Wasserkraft, Wind-, Solar- und Wasserstoffenergie sowie Geothermie.
Der Staat fördert insbesondere die Entwicklung sauberer, kohlenstoffarmer Energie, unterstützt die Entwicklung neuer Energietechnologien und fördert aktiv die internationale Kollaboration im Energiebereich.
Das EG betont etwa in Art. 22 die staatliche Unterstützung der "vorrangigen Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien" und des "sicheren, verlässlichen und geordneten Ersatzes fossiler Energie durch nicht-fossile Energie" (Definitionen: Art. 75 EG).
Wesentliche Gesetze im Energiebereich sind in China bisher das Elektrizitäts-, das Energieerhaltungs- und das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ein Entwurf dieses ersten eigenen Energiegesetzes war im April 2020 zur Kommentierung veröffentlicht worden. Nach drei Lesungen im Laufe des Jahres 2024 verabschiedete der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses das EG schließlich am 8. November 2024.
Zum Thema:
- Text des EG auf Chinesisch
- GTAI-Rechtsbericht China: Nachhaltigkeit/Umweltschutzrecht