17 überwiegend französischsprachige Staaten haben sich zusammengeschlossen, um ein einheitliches Wirtschaftsrecht zu schaffen. Wer ist dort Mitglied und was ist geregelt?
Einleitung
Die Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika (Organisation pour l’harmonisation en Afrique du droit des affaires, OHADA) mit Sitz in Jaunde (Kamerun) ist eine internationale Organisation, die im Jahr 1993 in Port Louis (Mauritius) gegründet wurde. Die Gründungsstaaten befanden sich zu dieser Zeit in einer Wirtschaftskrise begleitet von einem drastischen Rückgang der Investitionstätigkeiten. Einer der wichtigsten Gründe für den Rückzug der Investoren war die weit verbreitete Rechtsunsicherheit, die zum einen auf uneinheitlichen und unzugänglichen rechtlichen Regelungen und zum anderen auf einer mangelhaften finanziellen Ausstattung des Gerichtswesens basierte. Dies führte zu einer Unvorhersehbarkeit des Rechtssystems und der Entscheidungen der Gerichte.
Ziel der Gründung der OHADA war daher die Schaffung eines gemeinsamen Handelsrechts, um die Rechtssicherheit in den Mitgliedstaaten zu verbessern und den Zugang zu rechtlichen Regelungen zu vereinfachen. Durch eine derartige Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollten wieder verstärkt Investitionen angezogen werden.
Mitgliedstaaten
Gründungsmitglieder der OHADA sind 14 west- und zentralafrikanische Staaten. Neben den französischsprachigen Ländern Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gabun, Komoren, Mali, Niger, Republik Kongo, Senegal, Tschad, Togo und der Zentralafrikanischen Republik gehören dazu außerdem das teilweise englischsprachige Kamerun und das portugiesischsprachige Guinea-Bissau.
Seitdem sind die französischsprachigen Länder Guinea und die Demokratische Republik Kongo sowie das spanischsprachige Äquatorialguinea der OHADA beigetreten, sodass die Organisation mittlerweile aus 17 Mitgliedstaaten besteht. Darüber hinaus haben bereits verschiedene weitere Länder ihr Interesse bekundet.
Gemäß Art. 53 des OHADA-Abkommens dürfen alle Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (AU) beitreten. Es können aber auch Länder beitreten, die nicht Mitglied in der AU sind, sofern sie im gegenseitigen Einvernehmen aller OHADA-Mitgliedstaaten zum Beitritt eingeladen werden. Um die Mitgliedschaft auch für nicht frankophone Länder attraktiver zu machen, wurde das OHADA-Abkommen im Jahr 2008 geändert und Französisch, Englisch, Spanisch und Portugiesisch als Arbeitssprachen festgelegt. Viele Gesetze und Dokumente der OHADA werden daher in die verschiedenen Sprachen übersetzt. Im Fall von Widersprüchen bei der Übersetzung ist stets die französische Version maßgebend.
Rechtsakte der OHADA
Die OHADA erlässt sogenannte Einheitsgesetze (Actes uniformes). Dabei handelt es sich, ähnlich einer EU-Verordnung, um Gesetze, die nach Erlass für alle OHADA-Mitgliedstaaten verbindlich und direkt anwendbar sind. Gemäß Art. 2 des OHADA-Abkommens kann die OHADA derzeit Einheitsgesetze in den Bereichen des Gesellschafts-, Handels-, Insolvenz-, Arbeits-, Rechnungslegungs-, Kauf- und Transportrechts sowie in den Bereichen Sicherheiten, Forderungsdurchsetzung und der Schiedsgerichtsbarkeit erlassen. Der Ministerrat kann, ähnlich wie in der Europäischen Union, der OHADA die Rechtsetzungskompetenz für weitere Rechtsgebiete übertragen.
Es gibt aktuell 10 Einheitsgesetze:
- Allgemeines Handelsrecht: Acte uniforme portant sur le droit commercial général
- Gesellschaftsrecht: Acte uniforme relatif au droit des sociétés commerciales et du groupement d’intérêt économique
- Sicherheiten: Acte uniforme portant organisation des sûretés
- Forderungsdurchsetzung und Vollstreckung: Acte uniforme portant organisation des procédures simplifiées de recouvrement et des voies d’exécution
- Transportrecht: Acte uniforme relatif aux contrats de transport de marchandises par route
- Recht der Genossenschaften: Acte uniforme relative au droit des sociétés coopératives
- Insolvenzverfahren: Acte uniforme portant organisation des procédures collectives d’apurement du passif
- Buchhaltung: Acte uniforme relatif au droit comptable et à l’information financière
- Schiedsgerichtsbarkeit: Acte uniforme relatif au droit de l‘arbitrage
- Mediation: Acte uniforme relatif à la mediation
Die Texte der Einheitsgesetze sind auf der Webseite der OHADA abrufbar.
Organisation der OHADA
Die OHADA übt ihre Aufgaben durch verschiedene Organe aus. Der Ministerrat (Conseil des Ministres de la Justice et des Finances) besteht aus den Justiz- und Finanzministern der Mitgliedstaaten. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verabschiedung der Einheitsgesetze. Seit 2008 gibt es außerdem die Konferenz der Staatsoberhäupter und Regierungschefs (Conférence des Chefs d’État et de Gouvernement). Sie wird nach Bedarf durch ihren Präsidenten oder durch ein Drittel der Mitgliedstaaten einberufen und kann über alle Fragen im Zusammenhang mit dem OHADA-Abkommen entscheiden.
Die Regierungen der Mitgliedstaaten werden vom Ständigen Sekretariat (Secrétariat Permanent) unterstützt. Zu den Aufgaben des Sekretariats gehört es, die Sitzungen des Ministerrates inhaltlich vorzubereiten und neue Einheitsgesetze beziehungsweise deren Überarbeitung zu entwerfen. Außerdem erstellt es das Jahresprogramm zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts.
Ein weiteres Organ ist der Gemeinsame Gerichts- und Schiedshof (Cour Commune de Justice et d’Arbitrage, CCJA) mit Sitz in Abidjan (Côte d’Ivoire), der eine doppelte Rolle einnimmt. Einerseits entscheidet er, ähnlich wie der Gerichtshof der Europäischen Union, über die Auslegung der OHADA-Einheitsgesetze und damit über einschlägige Urteile der Berufungs- und Revisionsgerichte der Mitgliedstaaten. Andererseits fungiert der CCJA auch als Schiedsinstitution, erstellt Schiedsregeln und unterstützt bei der Durchführung von Schiedsverfahren.
Schließlich gibt es die höhere regionale Richterschule (École Régionale Supérieure de Magistrature, ERSUMA) mit Sitz in Porto-Novo (Benin). Ihre Aufgabe ist es, Juristen im OHADA-Recht zu schulen und damit für eine einheitliche Rechtsausbildung zu sorgen.
Hinweis: Dieser Bericht wurde im November 2022 inhaltlich überprüft und aktualisiert.
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Von Katrin Grünewald
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Bonn