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Wirtschaftsrecht in Albanien

Albanien ist bestrebt, das Investitionsklima zu verbessern. Niedrige Steuersätze und ein schnelles Gründungsverfahren machen das Land zu einem interessanten Standort.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Das albanische Rechtssystem ist ein Zivilrechtssystem, das durch internationale Abkommen ergänzt wird. Die Gesetze werden vom Parlament verabschiedet. Die Regierung konzentriert sich darauf, Anreize für internationale Investoren zu schaffen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Darüber hinaus ist Albanien seit Juni 2014 EU-Beitrittskandidat. Aus diesem Grund ist das Land bestrebt, die nationale Gesetzgebung systematisch an die Gesetzgebung der EU anzupassen.

Was haben Investoren zu beachten?

Das Gesetz über ausländische Investitionen schafft gleiche Bedingungen für inländische und ausländische Investoren. Es bietet vollen Rechtsschutz für ausländische Investitionen. Private Investitionen können nicht verstaatlicht oder enteignet werden, es sei denn, das Gesetz sieht dies ausdrücklich vor. Darüber hinaus besteht zwischen Deutschland und Albanien ein Investitionsschutzabkommen. Das Abkommen stellt ein einheitliches Verständnis des Investitionsschutzes und dessen praktische Umsetzung sicher. Zudem regelt es die gütliche Beilegung von Streitigkeiten durch ein Schiedsgericht. Ausländische Investoren haben auch die Möglichkeit, Streitigkeiten vor den nationalen Gerichten zu klären.

Das albanische Wirtschaftsrecht ist zwar liberal, dennoch sind für die Ausübung vieler Tätigkeiten Lizenzen erforderlich. Das nationale Wirtschaftszentrum (Qendra Kombëtare e Biznesit - QKB) und sowie das nationale Lizenzzentrum (Kreu) stellen die erforderlichen Informationen zur Verfügung.

Eintrittsmöglichkeiten in den albanischen Markt

Erste Schritte für den Export

Will man keine Gesellschaft gründen, sondern zunächst vertragliche Beziehungen in Albanien unterhalten, so können die Geschäftspartner einen Vertrag über Waren oder Dienstleistungen schließen. Maßgeblich für alle Arten von Verträgen ist das albanische Zivilgesetzbuch (Kodi Civil). Mehr zu den eigenen Rechten, den Rechten des Kunden und ersten Schritten im Export stellen wir in der GTAI-Publikation Markets International 2/2024 vor. 

Zudem sind in Albanien Handelsvertreter, vor allem im Konsumgüter- und Bausektor, üblich. Für die Beauftragung eines Handelsvertreters gibt es keine speziellen Vorschriften. Nach albanischem Recht sind die Parteien in der Gestaltung ihrer Verträge frei.

Eintritt vor Ort

Entscheidet man sich für eine Tätigkeit vor Ort, kann die Geschäftstätigkeit durch ein Einzelunternehmen, durch die Gründung einer lokalen Gesellschaft oder Repräsentanz oder durch ein Joint Venture ausgeübt werden. Maßgeblich ist dabei das Gesetz über Unternehmer und Handelsgesellschaften (Ligji për tregtarët dhe shoqëritë tregtare). Da das Gesetz unter anderem das deutsche Gesellschaftsrecht zum Vorbild hat, ähneln sich gesetzlichen Anforderungen an die Gesellschaften. Die am häufigsten genutzte Gesellschaftsform ist dabei die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Eine GmbH-Gründung steht einem oder mehreren albanischen oder ausländischen Gesellschaftern offen, unabhängig von der Nationalität oder des Wohnsitzes der Gesellschafter. Für die Gründung müssen sich die Gesellschafter auf einen gemeinsamen Geschäftszweck einigen und entsprechende Einlagen leisten. Das Gesetz schreibt kein Mindeststammkapital vor. Zu beachten ist, dass der Name der Gesellschaft einen Zusatz oder eine Abkürzung enthalten muss, die für die jeweilige Gesellschaftsform vorgesehen ist: zum Beispiel Sh.k. für eine offene Handelsgesellschaft oder Sh.p.k für eine GmbH.

Die Gründer müssen die erforderlichen Dokumente bei dem One-Stop-Shop e-Albania einreichen. Die Registrierung dauert zwischen 24 bis 48 Stunden und kostet umgerechnet einen Euro. Die Gründung ist mit der Eintragung bei dem nationalen Wirtschaftszentrum abgeschlossen.

Einen Überblick über die ersten Schritte der Registrierung bietet die albanische Investitionsagentur (Invest in Albania).

Steuerarten und Höhe

Die wichtigste Steuer für Unternehmen ist die Körperschaftsteuer. Diese wird von allen ansässigen juristischen Personen erhoben. Der allgemeine Körperschaftssteuersatz beträgt 15 Prozent für Unternehmen mit einem Gewinn von mehr als 14 Millionen Lek (ca. 139.225 Euro). Gebietsansässige Unternehmen unterliegen der Gewinnsteuer mit ihrem weltweiten Einkommen, während gebietsfremde Unternehmen nur für ihr in Albanien erzieltes Einkommen der Gewinnsteuer unterliegen. Für bestimmte Steuerpflichtige gilt ein Gewinnsteuersatz von 5 Prozent, zum Beispiel aus der IT- und Softwarebranche oder der Automobilindustrie. Für Unternehmen, die für die vereinfachte Körperschaftsteuer registriert sind oder deren Jahresumsatz 8 Millionen Lek (ca. 79.557 Euro) nicht übersteigt, gilt der Null-Steuersatz.

Weitere Steuerarten sind:

SteuerartSteuersatz (in Prozent)
Umsatzsteuer20 
Quellensteuer für Dividenden für Nicht-Residenten8
Zinsen an Nicht-Residenten15
Sonstige Steuern für Einnahmen aus Pachtverträgen, Versicherungszahlungen etc.15

Für die Einkommensteuer gilt ein progressiver Steuersatz, der von der Höhe des Einkommens abhängig ist. Dabei beträgt der niedrigste Steuersatz 6,5 Prozent für ein Einkommen über dem Mindestlohn ca. 30.000 Lek (ca. 298 Euro) und der Spitzensteuersatz beträgt 23 Prozent für ein Einkommen über 200.000 Lek (ca. 1.988 Euro).

Zudem besteht zwischen Deutschland und Albanien ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten verhindert.

Arbeitsrecht und Entsendung

Staatsangehörige der Europäischen Union können sich bis zu 90 Tage ohne Visum in Albanien aufhalten. Ausländische Beschäftigte, die nach Albanien entsandt werden, müssen eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der Antrag wird auf der Plattform e-Albania gestellt. Der Antrag kann von dem albanischen Unternehmen, das den Arbeitnehmer entsendet, oder von einer bevollmächtigten Person vor Ort gestellt werden.

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