Rechtsmeldung | Algerien | Investitionsrecht
Neues Investitionsgesetz in Algerien
Am 28. Juli 2022 wurde im algerischen Amtsblatt ein neues Investitionsgesetz veröffentlicht. Das Gesetz punktet mit unterschiedlichsten Anreizen für Investoren in Algerien.
19.08.2022
Von Jakob Kemmer | Bonn
Das neue Investitionsgesetz Algeriens (Loi n° 22-18 du 25 Dhou El Hidja 1443 correspondant au 24 juillet 2022 relative à l’investissement) beinhaltet neben einem Kapitel zu Investitionsanreizen auch Vorschriften zum rechtlichen Rahmen sowie dem Verfahren zur Beantragung einer Investitionslizenz.
Das Gesetz verankert die folgenden beiden Grundsätze:
- Investitionsfreiheit, das heißt jede natürliche oder juristische, inländische oder ausländische, ansässige oder nicht ansässige Person, die investieren möchte, kann unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften frei über ihre Investition entscheiden;
- Transparenz und Gleichheit bei der Behandlung von Investitionen.
Das neue Investitionsgesetz soll die Diversifizierung der algerischen Wirtschaft fördern und diese gleichzeitig wettbewerbsfähiger machen.
- Neues algerisches Investitionsgesetz (veröffentlicht auf Französisch im Amtsblatt vom 28. Juli 2022 S. 6-11)