Rechtsmeldung | Australien | Investitionsrecht
Australien passt Regeln des Foreign Investment Review Board an
Das Foreign Investment Review Board ist für die Überprüfung ausländischer Investitionen in Australien verantwortlich und hat kürzlich aktualisierte Leitlinien veröffentlicht.
09.04.2025
Von Jan Sebisch | Bonn
Im Rahmen der aktualisierten Leitlinien ist unter anderem festgelegt worden, dass das australische Foreign Investment Portal erneuert wird. Künftig sind Antragsteller dazu verpflichtet, alle erforderlichen Informationen in strukturierte Formen in das Portal einzugeben. Durch diese Änderung soll sichergestellt werden, dass alle für die Prüfung relevanten Informationen von Beginn an vollständig und spezifisch vorliegen.
Ferner sehen die neuen Leitlinien auch die Möglichkeit der Rückerstattung oder Gutschrift von Bewerbungsgebühren in wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren vor. Insofern ein ausländischer Antragsteller in einem Ausschreibungsverfahren nicht erfolgreich ist, hat er die Wahl zwischen einer Rückerstattung von 75 Prozent oder einer Gutschrift von 100 Prozent seiner Antragsgebühren. Die Rückerstattung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Benachrichtigung über ein erfolgloses Angebot beantragt werden. Die Gutschrift muss für einen neuen Antrag verwendet werden, der innerhalb von 24 Monaten nach dem erfolglosen Gebot gestellt wird, und kann nur einmal verwendet werden, unabhängig davon, ob die Gutschrift in vollem Umfang genutzt wird.
Zum Thema: