Zollmeldung Algerien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
Algerien - Ausweitung der Verbrauchsteuer
10.01.2018
Bonn (GTAI) - Der Kreis der Waren, die der algerischen Verbrauchsteuer (taxe intérieure de consommation - TIC) in Höhe von 30 Prozent unterliegen, wurde um zehn Produktgruppen erweitert. Seit dem 1. Januar 2018 sind somit auch folgende Produkte steuerpflichtig: Trockenfrüchte, Lachs, bestimmte Gewürze und Süßwaren, Modems, bestimmte Alarmgeräte und Mikrocomputer. Die betroffenen Produkte werden mit Angabe ihrer Zolltarifnummer in Artikel 32 des algerischen Finanzgesetzes für 2018 genannt. (ABS)