Zollmeldung Algerien Einfuhrabgaben, übergreifend
Algerien - Erhebliche Erhöhung der Steuer auf importierte Fahrzeugreifen
19.03.2018
Bonn (GTAI) - Die algerische Steuer auf importierte, neue Fahrzeugreifen wurde massiv erhöht. Das entsprechende Exekutivdekret unterscheidet zwischen Reifen für Leichtfahrzeuge und Reifen für Schwerfahrzeuge. Für Reifen, die zwischen 3 und 15 Kilogramm wiegen und für Leichtfahrzeuge benutzt werden, fällt eine Steuer in Höhe von 450 Algerische Dinar (DA) pro Stück an. Reifen mit einem Gewicht von über 15 Kilogramm werden bei der Einfuhr mit 750 DA besteuert. Zuvor lagen die Sätze bei 5 DA beziehungsweise bei 10 DA.
Betroffen sind Waren der folgenden Unterpositionen des Harmonisierten Systems (HS): neue Luftreifen aus Kautschuk für Personenkraftwagen (HS 4011.10), für Busse und Lastkraftwagen (HS 4011.20), für Motorräder (HS 4011.40), für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft (HS 4011.70), für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau, Bergbau oder für die industrielle Nutzung verwendeten Art (HS 4011.80) und andere (HS 4011.90).
Das Exekutivdekret Nr. 18-65 ist am 14. Februar 2018 in Kraft getreten und wird seitdem angewandt. Die Höhe der Steuersätze wurde hingegen schon im algerischen Finanzgesetz für 2017 bekannt gegeben. Die Steuer auf importierte neue Fahrzeugreifen zählt nicht zur Bemessungsgrundlage für die Erhebung der algerischen Einfuhrumsatzsteuer. (ABS)