Zollbericht Algerien Einfuhrabgaben
Algeriens Finanzgesetz für 2025: Was ändert sich bei der Einfuhr?
Das algerische Finanzgesetz für 2025 ist in Kraft. Die Einfuhr von Nahrungsmitteln wird günstiger, die Solidaritätssteuer steigt. Weitere Änderungen im Überblick.
15.01.2025
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
- Höhere Steuern und Gebühren
- Niedrigere Einfuhrabgaben für Nahrungsmittel
- Einfuhr von Montage-Kits für Kartenlesegeräte
- Einfuhrgenehmigung für Waren für die landwirtschaftliche Nutzung
- Registrierung pharmazeutischer Produkte teurer
- Kürzere Dauer im Verwahrungslager
- Einfacherer Export von Ersatzteilen für Haushaltsgeräte
Die algerische Regierung hat mit dem Finanzgesetz für das Jahr 2025 zahlreiche Änderungen auf den Weg gebracht, die sich auf die Einfuhr von Waren auswirken.
Höhere Steuern und Gebühren
- Erhöhung der Solidaritätssteuer von zwei auf drei Prozent. Diese Steuer wurde 2018 eingeführt und fällt beim Import von Waren an.
- Für die Genehmigung zur Einfuhr ausländischer Zeitschriften wird eine Gebühr in Höhe von 10.000 algerischen Dinar (DA) erhoben.
Niedrigere Einfuhrabgaben für Nahrungsmittel
- Grundnahrungsmittel: Verlängerung der vorübergehenden Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Nahrungsmittel bis 31. Dezember 2025. Dazu gehören unter anderem Hülsenfrüchte, Obst, Gemüse und Reis. Die vollständige Liste ist in Artikel 65 des Finanzgesetzes für 2024 zu finden.
- Weißes Fleisch: Vorübergehende Umsatzsteuerbefreiung und Zollsenkung auf fünf Prozent für gefrorenes weißes Fleisch mit den Zolltarifpositionen 0207.12.10.00, 0207.12.20.00, 0207.12.90.00, 0207.14.24.00, 0207.14.25.00. Die Maßnahmen gelten vom 8. Januar bis 31. Dezember 2025.
- Rotes Fleisch: Die Zollsenkung auf fünf Prozent für lebende Rinder und Rindfleisch bleibt bestehen und wird auf Schafe und Fleisch von Schafen ausgeweitet.
- Sojabohnen und Öl: Vorübergehende Umsatz- und Verbrauchsteuerbefreiung für Sojabohnen und rohes Öl
- Kaffee: Vorübergehende Befreiung von der Umsatz- und Verbrauchsteuer sowie ein reduzierter Zollsatz in Höhe von fünf Prozent für Kaffee mit den Zolltarifpositionen 0901.11.10.00 und 0901.11.20.00.
Einfuhr von Montage-Kits für Kartenlesegeräte
Die Einfuhr von Montage-Kits für Kartenlesegeräte mit der algerischen Zolltarifnummer 8470.50.21.10 ist vorübergehend bis zum 31. Dezember 2027 vom Zoll und von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.
Einfuhrgenehmigung für Waren für die landwirtschaftliche Nutzung
Vor der Einfuhr von Materialien, Pflanzen und Pflanzenschutzmitteln für die landwirtschaftliche Nutzung muss der Importeur eine Genehmigung beantragen. Die Gebühr für diese Genehmigung beträgt 10.000 DA.
Registrierung pharmazeutischer Produkte teurer
Die Registrierungsgebühr für importierte essenzielle pharmazeutische Produkte wird auf 600.000 DA erhöht. Für lokal hergestellte essenzielle Pharmaprodukte beträgt die Gebühr 100.000 DA. Die Gebühr für die Registrierung nicht essenzieller pharmazeutischer Produkte beträgt bei lokal hergestellten Waren 150.000 DA. Bei importierten Waren liegt sie bei 2 bis 20 Millionen DA.
Kürzere Dauer im Verwahrungslager
Artikel 147 des Finanzgesetzes ändert die Bestimmungen zum Verwahrungslager in Artikel 76 des Zollgesetzes. Die Lagerdauer im Verwahrungslager wird von 15 auf 8 Tage reduziert. Demzufolge ist spätestens acht Tage nach Ankunft der Ware im Verwahrungslager eine Zollanmeldung abzugeben.
Einfacherer Export von Ersatzteilen für Haushaltsgeräte
Hersteller müssen keine Formalitäten der Bankdomizilierung erledigen, wenn sie innerhalb der zweijährigen Garantiezeit kostenlose Ersatzteile für Haushaltsgeräte aus Algerien exportieren. Der Wert der Ersatzteile darf dabei höchstens zwei Prozent des Wertes der exportierten Geräte einer Warenkategorie betragen.
Quelle und weiterführende Informationen: Algerisches Finanzgesetz für 2025