Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollmeldung Algerien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Algerien - Freiverkäuflichkeitsbescheinigung nicht mehr für alle Waren gefordert

Bonn (GTAI) - Seit dem 1. Januar 2018 wurde von den algerischen Banken für nahezu alle Importwaren eine Freiverkäuflichkeitsbescheinigung des Exportlandes gefordert. Dieses Erfordernis wurde nun zum Teil aufgehoben.

Die Freiverkäuflichkeitsbescheinigung muss nur noch für Waren vorgelegt werden, die für den Weiterverkauf in unverändertem Zustand bestimmt sind. Für Waren, die in Algerien weiterverarbeitet werden oder bereits eine technische Zulassung der algerischen Behörden erhalten haben, ist die Vorlage der Bescheinigung nicht mehr erforderlich.

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.