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Argentinien legt zwei Mindestlohnerhöhungen fest
Neue Rechtsvorschriften sehen zwei sukzessive Erhöhungen des Mindestlohns (Salario Mínimo, Vital y Móvil - SMVyM) in Argentinien für die Monate Juni und August 2022 vor.
16.05.2022
Von Dr. Julio Pereira | Bonn
Am 11. Mai 2022 hat der argentinische Nationalrat für Beschäftigung, Produktivität und Mindestlohn (Consejo Nacional del Empleo, la Productividad y el Salario Mínimo Vital y Móvil) eine Reihe von für dieses Jahr geplanten Erhöhungen des Mindestlohns (Salario Mínimo Vital y Móvil - SMVyM) festgelegt. Die Entscheidung wurde durch den Beschluss Nr. 06/22 des Nationalrats (Resolución 06/22) offiziell gemacht, mit dem der Beschluss Nr. 04/22 (Resolución 04/22) erheblich geändert wurde.
Bis Februar 2022 betrug der Mindestlohn 33.000 arg$ (umgerechnet etwa 271,41 Euro) in Argentinien. Mit dem Beschluss Nr. 04/22 wurde eine Art Kalender mit vier aufeinander folgenden Erhöhungen des Mindestlohns in Argentinien eingeführt. Die Erhöhungen würden am ersten Tag der Monate April, Juni, August und Dezember 2022 vorgenommen.
Der erste Anstieg fand am 1. April statt, als der Mindestlohn für alle Vollzeitbeschäftigten auf 38.940 arg$ (ca. 320,26 Euro) pro Monat angehoben wurde. Dies war die einzige Erhöhung, die gemäß dem ursprünglichen Zeitplan des Beschlusses Nr. 04/22 tatsächlich durchgeführt wurde.
Mit der Veröffentlichung des neuen Beschlusses Nr. 06/22 durch den Nationalrat werden die nächsten Erhöhungen des Mindestlohns in Argentinien wie folgt geändert (Art. 1 Beschluss Nr. 06/22):
- Ab dem Juni 2022 beträgt der Mindestlohn: i) 45.540 arg$ (ca. 374,50 Euro) pro Monat für Vollzeitbeschäftigte; ii) 227,70 arg$ (ca. 1,87 Euro) pro Stunde für Tagelöhner. Diese Beträge entsprechen der Erhöhung, die ursprünglich für August vorgesehen war.
- Ab dem 1. August 2022 beträgt der Mindestlohn: i) 47.850 arg$ (ca. 393,38 Euro) pro Monat für Vollzeitbeschäftigte; ii) 239,30 arg$ (ca. 1,97 Euro) pro Stunde für Tagelöhner. Diese Beträge entsprechen der Erhöhung, die ursprünglich für Dezember vorgesehen war.
- Ab dem 1. Dezember 2022: Es gibt bisher noch keine Regelung. Die Norm, die eine Erhöhung ab Dezember vorsah, wurde durch Artikel 2 des Beschlusses Nr. 06/22 aufgehoben.
Der neue Beschluss sieht vor, dass Teilzeitbeschäftigte unter Berücksichtigung der geleisteten Arbeitszeit und des geltenden Mindestlohns eine anteilige Vergütung erhalten. Die derzeit vorgesehenen Erhöhungen gelten für alle städtischen und ländlichen Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie im privaten oder öffentlichen Sektor tätig sind.
Der Mindestlohn ist in Argentinien in Artikel 116 des Gesetzes Nr. 20.744/76 (Ley de Contrato de Trabajo - LCT) geregelt. Alle neuen Änderungen fallen in die Zuständigkeit des Nationalrats, der institutionell mit dem argentinischen Arbeitsministerium (Ministerio de Trabajo, Empleo y Seguridad Social - MTEySS) verbunden ist.
Die rechtlichen Änderungen in Argentinien finden vor dem Hintergrund einer hohen Inflation und dem Versuch statt, die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu sichern. Nach Angaben des argentinischen Nationalen Instituts für Statistik und Volkszählung (Instituto Nacional de Estadística y Censos - INDEC) stieg der allgemeine Verbraucherpreisindex (Índice de precios al consumidor - IPC) im April 2022 um 6,0 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum war ein Anstieg von 58,0 Prozent zu verzeichnen.
Zum Thema:
- Argentinien (Ministerio de Trabajo, Empleo y Seguridad Social - MTEySS)
- Nationalrat für Beschäftigung, Produktivität und Mindestlohn (Consejo Nacional del Empleo, la Productividad y el Salario Mínimo, Vital y Móvil)
- Beschluss Nr. 06/22 (Resolución Nr. 06/2022)
- Beschluss Nr. 04/22 (Resolución Nr. 04/2022)
- Nationales Institut für Statistik und Volkszählung (Instituto Nacional de Estadística y Censos - INDEC)