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Zollmeldung Argentinien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Argentinien - Einfuhrverbot für Glühlampen und Halogenlampen

Bonn (GTAI) – Seit dem 31. Dezember 2010 gilt in Argentinien ein Einfuhr- und Verkaufsverbot von Glühlampen für den Gebrauch in Haushalten. Ab dem 31. Dezember 2019 wird dieses Verbot gemäß Gesetz 27.492 auf Halogenlampen aller Typen und Modelle ausgeweitet.

Gleichzeitig kann die Regierung Maßnahmen erlassen um die Einfuhr von Komponenten und Teilen zur Herstellung von Energiesparlampen und LED Technologien zu erleichtern, sofern diese nicht in Argentinien hergestellt werden können. Die Maßnahmen können in einer Senkung der Einfuhrabgaben oder einer vollständigen Befreiung bestehen.

Das Gesetz 27.492 wurde im argentinischen Gesetzblatt vom 8. Januar 2019 veröffentlicht. (BS)

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