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Asien Entwicklungszusammenarbeit

Die Asiatische Entwicklungsbank

An der Spitze der Bank steht ein Gouverneursrat (Board of Governors). Jedes Mitgliedsland wird durch einen Gouverneur vertreten. Die operative Geschäftsleitung übernehmen 12 Exekutivdirektoren (Board of Executive Directors). Ein Management-Team ist für den laufenden Geschäftsbetrieb verantwortlich. Der Präsident der ADB wird für jeweils 5 Jahre durch den Gouverneursrat gewählt. Derzeit hat der Japaner Takehiko Nakao dieses Amt inne.

Deutschland hält am Kapital der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB) einen Anteil von 4,3 Prozent und stellt im Rahmen einer Stimmrechtsgruppe (constituency) aus nicht-regionalen Mitgliedsländern gemeinsam einen Exekutivdirektor (ED). Das ED-Büro vertritt die Interessen der Mitgliedstaaten Österreich, Deutschland, Luxemburg, Türkei und Vereinigtes Königreich. Exekutivdirektor für diese Staatengemeinschaft ist Helmut Fischer (Deutschland).

Die Hauptkunden der ADB sind staatliche Stellen der regionalen Mitgliedsländer. Die Bank vergibt Kredite und Darlehen für entwicklungsrelevante Investitionsprojekte, Reformprogramme und Maßnahmen der technischen Entwicklungszusammenarbeit. Ein Großteil dieser Darlehen wird zu marktnahen Konditionen vergeben. Es handelt sich hauptsächlich um langfristige Investitionskredite. Im Jahr 2018 machte die Bank Finanzierungsneuzusagen von 21,6 Milliarden US-Dollar.

Für die ärmsten Länder gibt es besondere Konditionen, da Darlehen mit Zuschüssen aus dem Asiatischen Entwicklungsfonds (Asian Development Fund, ADF) kombiniert werden können. Der ADF wird alle vier Jahre durch Beiträge der Mitgliedsländer aufgefüllt. Die 12. Wiederauffüllung belief sich auf 3,8 Milliarden US-Dollar für die Jahre 2017 bis 2020. Neben dem ADF gibt es viele weitere Sonderfonds, die unter dem Dach der ADB angesiedelt sind.

Diese Fonds, oftmals kofinanziert von anderen Gebern, gibt es u.a. zur Förderung der Bereiche Infrastruktur, technische Hilfe, Energie, Minderung von und Anpassung an den Klimawandel, Katastrophenschutz und -hilfe.

Übersicht Sonderfonds

Mitgliedstaaten der ADB

Regionale Mitgliedstaaten (49):

Afghanistan, Armenien, Australien, Aserbaidschan, Bangladesch, Bhutan, Brunei, Kambodscha,
China, Cook Islands, Fidschi, Georgien, Hong Kong, Indien, Indonesien, Japan, Kasachstan, Kiribati, Korea, (Rep), Kirgisische Republik, Laos, Malaysia, Malediven, Marshall Islands, Mikronesien, Mongolei, Myanmar, Nauru, Nepal, Neuseeland, Pakistan, Palau, Papua Neu Guinea, Philippinen, Samoa, Singapur, Solomon Islands, Sri Lanka, Taipei, China, Tadschikistan, Thailand, Timor-Leste, Tonga, Turkmenistan, Tuvalu, Usbekistan, Vanuatu, Vietnam

Nicht-regionale Mitgliedstaaten (19):

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kanada
Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika 

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