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Italien Entwicklungszusammenarbeit

Ziele und Historie

Die italienische Entwicklungszusammenarbeit ist vergleichsweise jung. Anfang der 1970er Jahre erließ Italien erstmals ein Gesetz zur Entwicklungspolitik. Weitere Gesetzte folgten, die nach und nach die staatliche Entwicklungszusammenarbeit organisierten und die Instrumente ausbauten.

Das jüngste Entwicklungsgesetz (2014) zielt darauf ab, die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zu modernisieren und an die EZ in anderen EU-Ländern anzugleichen. Ein wichtiger Schritt dabei war die Schaffung einer eigenständigen Entwicklungsagentur. Seit ihrer Gründung im Jahr 2016 ist die italienische Agentur für Entwicklungszusammenarbeit AICS (Agenzia Italiana per la Cooperazione allo Sviluppo) mit der Durchführung der entwicklungspolitischen Programme Italiens beauftragt. Zuvor hatte das italienische Außenministerium seine Entwicklungszusammenarbeit selber umgesetzt.

Der italienische Gesetzgeber definiert die übergreifenden Ziele der italienischen Entwicklungszusammenarbeit:

  • Armut bekämpfen
  • Ungleichheiten abbauen
  • Menschenrechte und Gleichberechtigung fördern
  • Konflikte vorbeugen und Frieden fördern

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