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Zollmeldung Bahrain Einfuhrabgaben, übergreifend

Bahrain führt Umsatzsteuer zum 1. Januar 2019 ein

Bonn (GTAI) - Nach Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten führt Bahrain als dritter GCC-Staat zum 1. Januar 2019 eine Umsatzsteuer ein. Das entsprechende Gesetz „VAT Decree Law No. 48 of 2018“ wurde am 7. Oktober 2018 verabschiedet.

Der Regelsteuersatz liegt bei fünf Prozent und gilt auch für Einfuhren. Neben dem Regelsteuersatz ist für einzelne Produkte und Dienstleistungen, etwa im Bildungs- und Gesundheitsbereich, ein Steuersatz von derzeit Null Prozent vorgesehen. Bestimmte Umsätze sind steuerbefreit.

Details und Vorgaben zur konkreten Anwendung des Gesetzes sollen in Kürze in den sog. „Implementing Regulations“ veröffentlicht werden.

Weitere Informationen: Kingdom of Bahrain - Ministry of Finance

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