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Klimagesetze in Bangladesch
Relevant sind insbesondere Regelungen im Energiesektor. Bangladesch verfügt zur Gewährleistung der Energiesicherheit über eine Behörde für die Entwicklung erneuerbarer Energien.
03.03.2022
Von Julia Merle | Bonn
Wesentliche Rechtsgrundlage im Bereich Umweltschutzrecht ist insbesondere der "Bangladesh Environment Conservation Act, 1995" (Englisch; Bengalisch), geändert im Jahr 2010, der unter anderem auf die Erhaltung der Umwelt und die Reduzierung von Umweltverschmutzung zielt, nebst "Environment Conservation Rules, 1997". Ferner bestehen der "Environment Court Act, 2010" (Bengalisch) hinsichtlich spezieller Umweltgerichte zur Verhandlung von Umweltdelikten, sowie zum Schutz der biologischen Vielfalt der "Bangladesh Biodiversity Act, 2017" (Bengalisch).
Das bangladeschische "Ministry of Environment, Forest and Climate Change" stellt auf seiner Website umweltschutzrechtliche Regelungen zusammen.
In Bezug auf die Förderung der Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien und damit Sicherstellung der Energiesicherheit hat Bangladesch eine eigene Behörde in Dhaka geschaffen: Die "Sustainable and Renewable Energy Development Authority" (SREDA). Rechtsgrundlage ist der "Sustainable and Renewable Energy Development Authority Act" aus dem Jahr 2012 (Englisch). Dieser basierte insbesondere auf den Beweggründen der Eindämmung der globalen Erwärmung, der Verminderung des Risikos von Naturkatastrophen und der schrittweisen Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die SREDA untersteht dem Energieministerium Ministry of Power, Energy and Mineral Resources (MPEMR) und hat nach Art. 6 des Gesetzes zahlreiche Aufgaben: So soll sie unter anderem notwendige Maßnahmen ergreifen zur Schaffung öffentlicher Aufmerksamkeit im Hinblick auf effiziente Energienutzung und die Nutzung erneuerbarer Energien; die Nutzung energieeffizienter Ausstattung sowie die auf Energieeffizienz bezogene Forschung und Entwicklung fördern; die bangladeschische Regierung dabei unterstützen, ein Regelwerk zum energieeffizienten Bauen zu erarbeiten und umzusetzen sowie andere Gesetze und Vorschriften bezüglich der Entwicklung erneuerbarer Energien zu verfassen; Implementierungsaktivitäten verschiedener Behörden und Einrichtungen koordinieren und im Privatsektor einen Markt für erneuerbare Energien schaffen, sowie bei der Schaffung finanzieller Anreize zur Förderung privater Investitionen im Bereich erneuerbare Energien mitwirken.
Die Regulierungsbehörde "Bangladesh Energy Regulatory Commission" (BERC) wurde auf der Grundlage eines entsprechenden Gesetzes aus dem Jahr 2003 (Englisch) errichtet. Um im Bereich der Energieerzeugung oder -versorgung etc. tätig sein zu dürfen, ist grundsätzlich eine vorherige Erlaubnis der BERC nach Art. 27ff. des Gesetzes erforderlich. Änderungsgesetze und weitere für den Energiesektor relevante Gesetze sind auf der Website der BERC aufgelistet.
Im Bereich der Klimagesetze hat Bangladesch zum Beispiel im Jahr 2010 den "Climate Change Trust Act" (Englisch; Bengalisch) erlassen.
Die dem bangladeschischen Finanzministerium zugehörige Behörde "National Designated Authority to GCF" befasst sich mit dem Grünen Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention for Climate Change, UNFCCC).
Hinsichtlich des Katastrophenmanagements gibt es den "Disaster Management Act" aus dem Jahr 2012 (Bengalisch). Von dem Katastrophenbegriff sind danach solche Vorfälle erfasst, die auf die Natur, den Menschen oder den Klimawandel zurückzuführen sind und durch ihr Ausmaß und ihre Schwere solche Schäden etwa an Ressourcen verursachen, zu deren Bewältigung Unterstützung benötigt wird (vgl. Art. 2 Abs. 11 des Gesetzes). Zu den beispielhaft aufgeführten Ereignissen zählen Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Dürren oder Brände.
Auch in verschiedenen "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Bangladesch über Finanzielle Zusammenarbeit" sind Klima- und Energiethemen relevant.