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Beitritt der EU zum Haager Übereinkommen rückt näher
Die EU hat den Beitritt zum Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- oder Handelssachen beschlossen.
14.07.2022
Von Helge Freyer | Bonn
Im Amtsblatt der EU Nr. L 187 vom 14. Juli 2022 wurde der Beschluss (EU) 2022/1206 des Rates vom 12. Juli 2022 über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen einschließlich der Übersetzung des Übereinkommens veröffentlicht.
Das Übereinkommen wurde im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht am 2. Juli 2019 geschlossen. Einheitliche Regeln sollen eine Risiko- und Kostenminimierung grenzüberschreitender Prozessführung bewirken und Handel, Investitionen sowie Mobilität auf internationaler Ebene erleichtern.
Mit dem EU-Beitritt zu diesem Übereinkommen wird ein bislang fehlender internationaler Rahmen für die Anerkennung und Vollstreckung einer in der Union ergangenen Entscheidung in Zivil- und Handelssachen in einem Drittland geschaffen.
- Beschluss (EU) 2022/1206 vom 12. Juli 2022
- Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019, übersetzt in die Amtssprachen der EU
- Website der Hague Conference on Private International Law (HCCH), siehe dort die Webseite zum Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- oder Handelssachen
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