Rechtsbericht Belgien Arbeitnehmerentsendung
Baustellenausweis auf belgischen Baustellen
Der Baustellenausweis ist ein persönliches Identifikationsmittel für Bauarbeiter.
01.02.2022
Von Mandy Nicke
Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 25. Februar 2015 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im Februar 2022.
Die belgischen Sozialpartner (das heisst Arbeitnehmerorganisationen und Arbeitgeberverbände) im Baugewerbe haben sich auf einen gemeinsamen Strategieplan für den Bausektor geeinigt, der u.a.--unter anderen dem Sozialdumping den Kampf ansagt. In dem Sinne wurde zum 1.10.2014 der Baustellenausweis „ConstruBadge“ landesweit eingeführt. Er soll gut sichtbar auf der Baustelle getragen werden.
Betroffen sind Arbeiter, die in den Berufszweigen arbeiten, für die die paritätischen Kommissionen Nr.--Nummer 124 im Bereich Bau (Commission paritaire de la construction / Paritair comité voor het bouwbedrijf) und Nr. 322 für Zeitarbeit und für lokale Dienstleistungen und Arbeiten zugelassene Unternehmen (Commission paritaire pour le travail intérimaire et les entreprises agréées fournissant des travaux ou services de proximité / Paritair comité voor de uitzendarbeid en de erkende ondernemingen die buurtwerken of –diensten leveren) zuständig sind. Die paritätischen Kommissionen bestehen aus Vertretern der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Unerheblich ist, ob der Arbeiter bei einem belgischen oder ausländischen Unternehmen angestellt ist.
Der Baustellenausweis ist ein persönliches Identifikationsmittel für Bauarbeiter. Auf diesem sind folgende Angaben vermerkt: Name und Identifikationsnummer des Arbeitgebers und Arbeiters, Kartennummer, Foto des Arbeiters und Gültigkeitszeitraum des Baustellenausweises.
Der Fonds zur Existenzsicherung von Arbeitern im Bausektor (Fonds de sécurité d'existence des ouvriers de la construction / Fonds voor Bestaanszekerheid van de werklieden uit het bouwbedrijf, kurz: fbz-fse Constructiv) stellt die Baustellenausweise aus. Eine Registrierung ist online über https://init.construbadge.be möglich. Der Arbeitgeber muss pro Baustellenausweis 20 Euro zahlen. Er gilt ein Jahr, sofern der Arbeiter nicht seinen Arbeitgeber wechselt.
Auch wenn die Sozialpartner den Eindruck erwecken, dass es zwingend erforderlich sei, den Ausweis zu tragen, sei darauf hingewiesen, dass die Benutzung des Baustellenausweises bisher weder gesetzlich noch tarifvertraglich verpflichtend ist und insofern auch keine Sanktionen vorgesehen sind. Allerdings kann sich eine solche Verpflichtung aus einer vertraglichen Vereinbarung ergeben.
Der Baustellenausweis hat grundsätzlich erst einmal nichts mit der seit 1.4.2014 auf bestimmten Baustellen erforderlichen Anwesenheitsregistrierung zu tun. Nichtsdestotrotz kann er unter Umständen hierfür genutzt werden.
Zum Thema:
Informationen zu den partitätischen Kommissionen in Belgien auf einer Internetseite des belgischen Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (Service public fédéral Emploi, Travail et Concertation sociale / Federale Overheidsdienst Werkgelegenheid, Arbeid en Sociaal Overleg)
- GTAI-Bericuht "Anwesenheitsregistrierung auf belgischen Baustellen"
- Länderbericht Belgien im Portal 21, dem Informationsangebot zu Dienstleistungen in Europa