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Zollbericht Brasilien Zolltarif, Einfuhrzoll

Update - Importeure nutzen "Ex-tarifário" Regime in 2024 weiter

Die brasilianische Außenhandelskammer gibt Änderungen bekannt. Das "Ex-tarifário" Regime gilt bis Ende 2025. 

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Die brasilianische Außenhandelskammer (CAMEX) hat das "Ex-tarifário" mit den Resolutionen GECEX 322 und 323 für Kapitalgüter beziehungsweise IT-Produkte bis Ende 2025 verlängert. Zollsenkungen auf null Prozent gelten damit für zahlreiche Produkte des brasilianischen Zolltarifs zum Beispiel aus dem Bereich Maschinen, Apparate und Geräte (Kapitel 84, 85, und 90) seit dem 1. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2025.

Zuletzt hat die CAMEX mit den Resolutionen GECEX 656 und 657 vom 18. Oktober 2024 weitere Zollerleichterungen für Kapitalgüter und IT-Produkte vorgenommen. Mit der Resolution GECEX 659 vom 18. Oktober 2024 wurden einige Produkte aus dem Regime herausgenommen.

"Ex-tarifário" im Detail

Um technologische Innovationen zu fördern, gewährt die CAMEX im Rahmen des "Ex-tarifário" Zollerleichterungen für Kapitalgüter und IT-Produkte, die in Brasilien nicht oder nicht konkurrenzfähig hergestellt werden können. Der Kreis der von "Ex-tarifário" betroffenen Produkte wird regelmäßig angepasst. 

Hier finden Sie eine aktualisierte Übersicht aller Produkte, für die das Regime gilt. 

Im brasilianischen Zolltarif erscheinen sie als "Ex-tarifários" nach der jeweils zugehörigen Unterposition. Derzeit sind die Einfuhrzölle für viele von "Ex-tarifário" betroffene Produkte auf null gesenkt. Die regulären Zölle für diese Produkte können beispielsweise 12,6 und 11,2 Prozent betragen. 

Anträge auf Zollsenkungen müssen brasilianische Unternehmen oder Verbände an das Ministerium für Entwicklung, Industrie und Handel (Ministério do Desenvolvimento, Indústria e Comércio) richten. Mit der Resolution GECEX 512 vom 16. August 2023 wurden die Kriterien eingeschränkt. Zollsenkungen gelten nicht mehr für Gebrauchtwaren und für Konsumgüter. Anträge auf Zollsenkungen für gebrauchte Waren oder IT-Verbrauchsgüter weist das Ministerium seit dem 18. August 2023 zurück. 

Mercosur-Mitgliedstaaten entscheiden über Tarifänderungen 

Brasilien wendet den gemeinsamen Zolltarif des Mercosur an. Jede Tarifänderung ist daher eine Entscheidung aller Mercosur-Staaten. Bis Dezember 2021 galt für Importeure noch die Entscheidung Mercosur/CMC/DEC.Nr. 25/15 des Mercosur-Rates zu Kapitalgütern und IT-Produkten. Danach konnte Brasilien nur bis zum 31. Dezember 2021 von dem gemeinsamen Zolltarif des Mercosur abweichende Zölle bis zu null Prozent für diese Produkte erheben.

Im letzten Quartal 2021 war daher zunächst unklar gewesen, ob Brasilien das "Ex-tarifário" im Jahr 2022 fortführen würde. Brasilien hatte sich im Mercosur für eine Verlängerung des Regimes eingesetzt. Die Entscheidung musste von den übrigen Mercosur-Staaten mitgetragen werden.

Mit Entscheidung Mercosur/CMC/DEC. Nr. 08/21 vom 13. Dezember 2021 räumte der Mercosur-Rat Brasilien schließlich die Möglichkeit ein, weiterhin längstens bis zum 31. Dezember 2028 einen von dem gemeinsamen Zolltarif des Mercosur abweichenden Zollsatz für Kapitalgüter und IT-Produkte anzuwenden. Auch Zollbefreiungen sind damit nun weiterhin möglich. Diese Möglichkeit besteht auch für die übrigen Mercosur-Mitgliedstaaten Argentinien, Paraguay und Uruguay, jedoch zum Teil mit anderen Fristen.

Die Mitgliedstaaten mussten die Entscheidung bis zum 31. Dezember 2021 in innerstaatliches Recht umsetzen. Brasilien tat dies mit Resolution GECEX 289 vom 21. Dezember 2021, die am nächsten Tag in Kraft trat. Eine Regelung zur Verlängerung bereits bestehender Zollsenkungen über den 31. Dezember hinaus bis zum 30. April 2022 traf die CAMEX mit Resolution GECEX 291.

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