Zollmeldung Burkina Faso Einfuhrabgaben
Burkina Faso erhebt neue Steuer auf Zement
Die Übergangsregierung hat mit dem Finanzgesetz 2024 neue zoll- und steuerliche Maßnahmen verabschiedet.
28.03.2024
Von Andrea Mack | Bonn
Burkina Faso hat eine spezifische Steuer auf Zement eingeführt. Der Steuersatz beträgt 2.000 CFA-Franc pro Tonne importierten oder lokal verkauften Zements. Im Gegenzug wird Zement von der Mehrwertsteuer befreit.
Seit Juni 2023 erhebt die Regierung eine Sonderabgabe auf bestimmte Konsumgüter, die zusätzlich zu den bestehenden Verbrauchsteuern anfällt. Diese Sonderabgabe wird auf den Gewinn der betreffenden Unternehmen ausgeweitet. Der Abgabensatz beträgt 2 Prozent.
Baumaterialien, die für genehmigte Programme und Projekte zur Immobilienentwicklung eingeführt werden, sind von Zollabgaben und der Mehrwertsteuer befreit.
Frucht- und Gemüsesaftkonzentrate, die als Rohstoffe zur Verwendung in der lokalen Getränkeindustrie importiert werden, sind von der Verbrauchsteuer auf Getränke ausgenommen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Bereits im Dezember 2023 richtete die Generalzolldirektion das Online-Zahlungsportal eDouanes ein, das registrierten Nutzern eine elektronische Zahlung der Einfuhrabgaben ermöglicht.
Die Generaldirektion Steuern hat in einer Übersicht wichtige steuerliche Änderungen im aktuellen Haushaltsgesetz zusammengefasst. Die Maßnahmen gelten seit 1. Januar 2024.