Zollmeldung Burkina Faso Verbrauchsteuern
Burkina Faso beschließt Sonderabgabe für bestimmte Konsumgüter
Die neue Abgabe wird zusätzlich zu den Verbrauchsteuern erhoben. Ziel der Regierung ist, mehr Einnahmen im Inland zu mobilisieren.
13.07.2023
Von Andrea Mack | Bonn
Das Übergangsparlament von Burkina Faso stimmte am 24. Juni 2023 für die Einführung einer Sonderabgabe (contribution spéciale) auf den Verbrauch bestimmter Produkte und Dienstleistungen.
Von der neuen Abgabe betroffen sind zum Beispiel importierte Getränke, Tabakwaren, Kosmetikprodukte, Kunststoff-Tragetaschen und Kraftfahrzeuge. Die produktspezifischen Abgabensätze, die zusätzlich zu den regulären Verbrauchsteuern anfallen, sind in dem Gesetz Nr. 009-2023/ALT aufgeführt.
Die Regierung will mit der Einführung der Sonderabgabe die Mobilisierung der inländischen Einnahmen verbessern.
Weitere Informationen:
- Dekret Nr. 2023-0791/PRES-TRANS vom 30. Juni 2023 mit Verkündung des Gesetzes
- Mitteilung der Generalzolldirektion vom 4. Juli 2023