Zollmeldung Côte d'Ivoire Exportkontrolle
Côte d’Ivoire setzt Ausfuhr von Grundnahrungsmitteln aus
Das vorübergehende Exportverbot gilt bis Mitte Juli 2024. Es soll die Ernährungssicherheit der ivorischen Bevölkerung gewährleisten.
22.02.2024
Von Andrea Mack | Bonn
Die ivorische Regierung hat ein vorübergehendes Ausfuhrverbot für bestimmte Grundnahrungsmittel erlassen. Mit der Maßnahme soll eine regelmäßige Versorgung der heimischen Märkte sichergestellt werden. Zu den Nahrungsmitteln gehören unter anderem Maniok, Süßkartoffeln, Mais, Reis, Hirse, Kochbananen, Auberginen, Tomaten, Okra, Maniokmehl und Chilipulver.
Eine Liste der betroffenen Lebensmittel ist in der Mitteilung vom 15. Januar 2024 abrufbar.
Quelle: offizielles Regierungsportal